325 Jahre St. Katharinen
Gottes Haus inmitten der Stadt - 325 Jahre evangelische St. Katharinen-Kirche Erinnerungen an Kirche und Stadt.
Festvortrag am 15. Februar 2006
Einführung oder vom Erinnern und Vergessen
Wir sind zusammengekommen um die Einweihung dieser Kirche vor 325 Jahren zu feiern. Meine Aufgabe dabei ist es heute, uns daran zu erinnern, was evangelische Christen seitdem in und um diese Kirche herum getan und erlebt haben und dies in Beziehung zur Geschichte unserer Stadt zu setzen. Die zur Verfügung stehende Zeit ist zu kurz, um alle und alles zu erwähnen, weshalb ich das, was wir selbst erlebt haben, ausklammere und nur von einigen wenigen anderen Episoden erzählen werde. Aber unser Gedächtnis ist ja ohnehin zum Erinnern und zum Vergessen geschaffen. Beides hat seine Vorzüge und Nachteile. Die Erinnerung läßt uns von positiven Eindrücken positiv in Vergangenheit und Zukunft sehen. Das Vergessen bewahrt uns davor, durch Negatives für die Zukunft belastet zu werden. Umgekehrt kann uns die Erinnerung belasten und das Vergessen verhindern, daß wir aus Fehlern lernen. Zu viel von beiden oder zu wenig von beiden macht uns zukunftsunfähig. Das gilt für den Einzelnen wie für eine Gesellschaft.
Mit zwei Goetheworten können wir uns noch einen anderen Aspekt vor Augen halten: „ Wer bloß mit dem Vergangenen sich beschäftigt, kommt zuletzt in die Gefahr, das Entschlafene, für uns mumienhaft Vertrocknete, an sein Herz zu schließen. Eben dieses Festhalten aber am Abgeschiedenen bringt jederzeit einen revolutionären Übergang hervor, wo das vorstrebende Neue nicht länger zurückzudrängen, nicht zu bändigen ist, so daß es sich von Allem losreißt, dessen Vorzüge nicht anerkennen, dessen Vorteile nicht benutzen will.” „Was bin ich denn selbst? Was habe ich denn gemacht? Ich sammelte und benutze alles, was mir vor Augen, vor Ohren, vor die Sinne kam €¦ Alle kamen und brachten mir ihre Gedanken, ihr Können, ihre Erfahrungen, ihr Leben und ihr Sein; so erntete ich oft, was andere gesät; mein Lebenswerk ist das eines Kollektivwesens, und dies Werk trägt den Namen Goethe.”
So bewegen wir uns ständig zwischen dem verliebt Sein in die Vergangenheit, das Fortschritt hemmt und Revolutionen provoziert, und dem Sein, das Nietzsche „Legionär des Augenblicks” genannt hat. Als jemand, der die Vergangenheit nicht kennen will und gehetzt und ohne Orientierung in die Zukunft stolpert. Ja, es ist noch schlimmer, denn immer wieder wurde und wird aus ideologischen, religiösen oder politischen Gründen der Versuch unternommen, uns von der Vergangenheit abzuschneiden. Die Väter der französischen Revolution mit ihrer neuen Zeitrechnung und die Nationalsozialisten mit der Ausmerzung alles Jüdischen aus Religion, Kunst und Wissenschaft sind nur zwei Beispiele für solche Herrschaftssysteme. Ein Gleiches gilt für die gezielte Zerstörung historischer Stätten im Zweiten Weltkrieg durch Luftangriffe. Und, wer vor 60 Jahren oder heute mit dem Argument der fehlenden Authentizität gegen deren Rekonstruktion focht oder ficht, machte oder macht sich zum Gehilfen derer, die Erinnerung unmöglich machen wollen. Aber natürlich machen wir selbst auch immer wieder den Versuch, Vergangenes zu verdrängen, z.B. das Unrecht im Dritten Reich. Nur gut, daß das alles letztlich gar nicht so funktioniert. Verdanken wir doch Siegmund Freud die Erkenntnis, daß unser Gedächtnis auch Verdrängtes nicht vergißt sondern unbewußt festhält. Schlimm nur, daß Denken und Handeln aus dem Unterbewußtsein heraus häufig katastrophale Folgen zeitigt.
Richten wir also unseren Blick in acht Abschnitten in die Vergangenheit und lassen wir diese Gedanken unseren Leitfaden sein.
1. Die neue St. Katharinenkirche oder vom modernen Kirchenbauin einer traditionellen Gesellschaft
Die St. Katharinenkirche steht heute im Zentrum der Stadt; denn so darf man ja wohl den Platz an der Hauptwache bezeichnen. Das war nicht immer so. Das mittelalterliche Frankfurt war umschlossen durch die Staufenmauer. Dicht an sie angelehnt fanden sich Klöster, im Osten das Dominikanerkloster, im Westen Karmeliter- und Weißfrauenkloster und im Norden ein Komplex, bestehend aus den zwei Kapellen St. Katharina/St. Barbara und zum Heiligen Kreuz, einem Spital und einem Kloster. Der Fabersche Belagerungsplan von 1552 läßt das noch erkennen. Da, wo heute der Platz an der Hauptwache liegt, befand sich der Roßmarkt, der allerdings weiter nach Westen reichte. So ähnlich war das auch noch einhundertdreißig Jahre später. Doch stand seit 1671 auf dem freien Platz ein erstes Wachgebäude. Und als die beiden Kapellen und das Kloster baufällig wurden, ließ der Rat durch Stadtbaumeister Melchior Heßler einen Ersatzbau errichten. Am 20. Februar 1681 wurde die neue Katharinenkirche eingeweiht. Zuvor hatte es längere Diskussionen im Rat gegeben, ob man sich wirklich ein so großes Projekt aufbürden solle. Es wird vermutet, daß Ph. J. Speners weit über Frankfurt hinausreichende Wirkung den Wunsch wachsen ließ, einen protestantischen Kirchenbau, der seiner Theologie entsprach, zu errichten. Diese Theologie könnte man in drei Aussagen zusammenfassen: 1. Das Wort Gottes besser unter die Menschen bringen. 2. Zeigen, daß sich wahres Christentum in tätiger Nächstenliebe äußert. 3. Keinen Unterschied machen zwischen alt und jung, reich und arm, vornehm und einfach. Vermutlich hat aber auch der Stadtbaumeister seine Chance gewittert, hier etwas Besonderes zu bauen. Entstanden war ein Bau, dessen Grundriß durch die städtebauliche Situation bedingt war. Das Gebäude folgte dem Verlauf der alten Stadtmauer. Der Turm mußte deshalb an der nördlichen Längsseite stehen und der Zugang zum Inneren der Kirche durch ihn erfolgen. Denn der Bau grenzte im Westen an die alte Katharinenpforte, die erst 1790 abgerissen wurde. In seinem Äußeren hatte Heßler auf Motive aus der Frankfurter Stadtarchitektur zurückgegriffen, wenn auch die barocke Turmhaube der Kirche etwas Unverwechselbares gab. Im Inneren erinnerte das aus einer Holzkonstruktion bestehende Deckengewölbe an ein spätgotisches Rippengewölbe. Die in der Mitte der Längsseite angebrachte Kanzel wies auf eine auf die Predigt ausgerichtete Kirche hin. Und die Möblierung und Ausgestaltung, vor allem mit den Decken- und Emporenbildern - einer Bilderbibel -, vermittelte den Eindruck einer barocken guten Stube. Das war die Katharinenkirche, zu der es allerdings keine Katharinengemeinde gab, weil im Frankfurter Stadtgebiet nur eine einzige Kirchengemeinde bestand.
Doch kommen wir zurück zur Einweihung. Hier spiegelte die Gottesdienstgemeinde sicher den immer noch bestehenden Ständestaat wieder. Dafür sorgten die seit dem Mittelalter erlassenen Kleiderordnungen. Sie dienten einerseits der Kenntlichmachung des Standes oder der Außenseitergruppe, dem oder der jemand angehörte. Andererseits der Begrenzung des Aufwands, der mit der Kleidung getrieben wurde, bzw. der Unschicklichkeit der weiblichen Bekleidung. 1681 galt die Kleiderordnung vom 16.11.1671, ergänzt um eine Verordnung von 1680, die notwendig geworden war, weil die Ordnung von 1671 keine Regelung für die inzwischen Mode gewordenen tiefen Ausschnitte enthielt ( es ging um die „Brüste und Schulterblätter” entblößenden und damit „Leib und Ehr offenlich feyl” bietenden Kleiderausschnitte). Dies geschah in einem Ständestaat, der jedem seinen Platz in einem Stand zuwies, aus dem er im Regelfall nicht ausbrechen konnte. Für die Stände galt folgende Zuordnung: 1. Stand: Schultheiß, 14 Schöffen - die Mitglieder der ersten von drei Ratsbänken- , dazu die Mitglieder der Patrizierfamilien. 2. Stand: Ratsherren der zweiten Bank - vornehme und namhafte Großhändler-. 3. Stand: Ratsherren der dritten Bank - Vertreter ausgewählter Zünfte -, Klein- und Detailhändler, Juristen, Notare. 4. Stand: Handwerker. 5. Stand: Tagelöhner und Hausgesinde.
Für sie alle regelte die Kleiderordnung abgestuft, wie viel Stoff welcher Art, welche Borten, welche Hauben usw. jeweils verwendet werden durften. Für Auswärtige galten Sonderregelungen. Ebenso für Juden, die mit einem gelben Ring gekennzeichnet waren, und für die Scharfrichter, die drei farbige Bänder am Ärmel trugen. Goethe bemerkte übrigens in seiner Farbenlehre, daß das bräunlich eingefärbte Gelb der Judenringe für ihn zur Farbe „der Schande, des Abscheus und Mißbehagens” geworden sei. Für Frauen galten prinzipiell die Regelungen entsprechend dem Stand des Ehemanns. So also dürfte auch unsere Festgemeinde klar gegliedert gewesen sein, und schon an der Kleidung erkannte man ungefähr, wen man vor sich hatte.
Doch vor der festlich geschmückten Kirche dürfte es anders ausgesehen haben. Halten wir uns vor Augen, daß in Frankfurt damals nur ein kleinerer Teil der Bevölkerung das Bürgerrecht besaß. Nur der Bürger durfte aktiv am politischen Geschehen mitwirken. Nur der Bürger und seine Familie auch erhielten, wenn sie in Not gerieten, Unterstützung aus dem städtischen Almosenkasten. Aber all die anderen waren schutz- und hilflos: die Beisassen (Einwohner ohne Bürgerrecht), die Tagelöhner, die Permissionisten (Bedienstete jeder Art), die Handwerksburschen, die Angehörigen des Kriegsvolks, die Vertriebenen aus anderen deutschen Landen, aber auch die ortsansässigen oder von Frankfurt angezogenen Bettler. Sie alle fanden sich, so sie denn keine Arbeit hatten oder nicht arbeiten konnten, als Bettler auf der Straße. Zum Ärger derer, die angebettelt wurden. Schon 1613 hatte die kaiserliche Verwaltung dieserhalb die Reichsstadt aufgefordert, Abhilfe zu schaffen. Geschehen war städtischerseits nichts.
Philip Jakob Spener mochte dem nicht zusehen. Zwar unterschied er sorgfältig zwischen unverschuldeter und verschuldeter Not, zwischen arbeitswilligen und arbeitsscheuen Bettlern. Aber dem Denken der Zeit entsprechend sah auch er zu allererst die Lösung der Probleme in milden Gaben der Bürger und im Zwang zur Arbeit. So wirkte er zwischen 1670 und 1675 an mehreren Eingaben des Predigerministeriums an den Rat mit und an Kollektenempfehlungen. Das trug neben der entsprechenden Empfehlung einer extra zu diesem Zweck eingesetzten Ratskommission dazu bei, daß der Rat im März 1675 den Beschluß faßte, ein Armen-, Waisen- und Arbeitshaus zu gründen, um der Bettelei abzuhelfen. Die öffentliche Bekanntmachung hatte folgenden Wortlaut: „ Um das Unwesen nach Möglichkeit abzustellen, soll annoch ferner ein sonderliches Haus, vor die übrige zu vorigen Stiftungen nicht gehörige, allhier befindliche arme Manns- und Weibspersonen, alte und junge, Wittiben und Waisen (davon jedoch die Bürgerschaft nicht allerdings ausgeschlossen, sondern nach Befinden der Umstände ein und derselben mit versorgt werden sollen) nicht weniger zur Züchtigung unartiger Jugend und anderer in liederliches Thun und Wesen gerathene Personen aufgerichtet werden.” Dies war die Geburtsstunde der Waisenhaus-Stiftung. Das Arbeits- und Waisenhaus wurde im Jahre 1679 eröffnet, ein Jahr, nachdem der Grundstein für die neue Kirche gelegt worden war. Für Berlin, in dem Spener später ähnliche Probleme zu bewältigen suchte, wissen wir übrigens, daß sehr schnell etwa zehn Prozent der Bevölkerung auf solche und ähnliche Weise Hilfe bekam.
2. Tatort St. Katharinen oder von der Unbotmäßigkeit gegenüber Privilegierten
Im Jahre 1742 ging die Katharinenkirche in die Frankfurter Kriminalgeschichte ein. Kurz vorher war Dr. Heinrich Andreas Walther Pfarrer an St. Katharinen gewesen und 1741 zum Senior (1741-1748) gewählt worden. Der hatte 1740 nach dem Tod von Kaiser Karl VI. eine Trauerrede gehalten. Er war Pietist und hatte sich am Ende seiner Rede energisch gegen die Knechte der Sünde und die Sklaven des Lasters in Frankfurt ausgesprochen. Ab 1741 war er also als Senior an der Barfüßerkirche und hielt dort Predigten zur Wahl und Krönung Kaiser Karls VII. 1742, anläßlich dessen Todes 1745 und zur Wahl und Krönung Kaiser Franz I.
Zur Zeit der Vorbereitungen auf die Kaiserwahl 1742 wartete der Frankfurter Kutscher Johann Heinrich Leiser sonntags mit seinem Gefährt vor der Katharinenkirche auf seine Herrschaft, den Frankfurter Patrizier Orth und dessen Frau. Alles stand voller Kutschen, so daß kein Platz mehr war. Als nun die Orths die Kirche verließen, kam die Kutsche des kursächsischen Wahlbotschafters Graf von Schönberg angefahren. Leiser machte dieser Kutsche keinen Platz, rückte vielleicht auch schnell noch einen Meter nach vorne und soll sogar gesagt haben, man müsse dem „fremden Zeuch” nicht ausweichen. Parkplatzstreitigkeiten kennen wir ja auch heute. Der Graf verstand das Verhalten Leisers aber als Beleidigung und ging vor Gericht. Leiser wurde zu einer kurzen Haftstrafe verurteilt, um dem hohen Gast genüge zu tun. Aufgeregt hat sich sonst aber wohl niemand.
3. Goethe und die Frankfurter Kirche oder Sturm und Drang gegen lutherische Orthodoxie
Nachfolger Walthers an St. Katharinen (1741-1748) und als Senior (1748-1761) war Dr. Johann Philipp Fresenius. Mit dem Pietisten waren die Goethes sehr verbunden. Frau Aja war von ihm konfirmiert und getraut worden, Johann Wolfgang in Form der damals üblichen Haustaufe getauft. Goethe äußerte sich später recht positiv über ihn. Auch wenn er sich über die Frankfurter Kirche kritisch äußerte. Aber das bezog sich wohl eher auf Fresenius ´ Nachfolger, Senior Dr. Johann Jakob Plitt. So lesen wir bei Goethe auch: „Der kirchliche Protestantismus, den man uns überlieferte, war eigentlich eine Art von trockener Moral; an einen geistreichen Vortrag ward nicht gedacht, und die Lehre konnte weder der Seele noch dem Herzen zusagen.” Die Goethes hielten sich also zu St. Katharinen.
Zum Zustand dieser Kirche gehörte auch die Zensur religiöser Schriften durch die städtische Zensurbehörde. Noch im Jahre 1750 wurden die Schriften eines Johann Christian Edelmann verbrannt. Der hatte ein eigenes Glaubensbekenntnis drucken lassen und eine Broschüre „Moses mit aufgedecktem Angesicht” veröffentlicht. Das hatte Mißfallen bei Obrigkeit und Geistlichkeit gefunden und zur Konfiskation, der öffentlichen Verbrennung der Schriften und einer feierlichen Proklamation geführt. Obristrichter Wagner berichtete unter anderem: „Dieses ist auf einen Werktag, Samstag, den 9. Mai 1750 geschehen: „1) Sind 8 Trommelschläger von der Schwanen-Apotheke bis ans Fahrtor gegangen und haben die Appell geschlagen. Diese Tambours nebst dem Regiments-Tambour sind hernach vom Fahrthor wieder an den mit 70 Mann gemachten viereckigen Kreis gegangen €¦. Bin ich mit den Richtern in die Bürgermeisterliche Audienz gegangen, welche die Schriften abgeholt und in den Kreis vor uns gelegt €¦.. Hierauf ist nach dem 2. Appell die obige Proklamation von mir verlesen worden und zu verbrennen befohlen, und darauf sogleich der viereckichte von Buchenholz gemachte Scheiterhaufen mittels zwei Fackeln und Stroh und Pechkränzen angezündet, und so die Skripturen unter den Fächern des viereckichten hohlgelegten Holzes und obenhin geworfen €¦. Der Aktus ging um 1/2 10 Uhr an und dauerte bis 11 Uhr €¦.”
Ganz so schlimm erging es Goethe nicht. Aber lassen Sie mich von einem Konflikt im Jahre 1772 erzählen, bei dem es um die ,,Frankfurter Gelehrten Anzeigen" ging. Seit 1736 hatte es in Frankfurt die ,,Frankfurter Gelehrten Zeitung" gegeben. Das Blatt war auf Anregung des lutherischen Seniors D. Christian Münden gegründet worden und hatte über Jahrzehnte wenig Aufsehen erregt. 1772 kaufte es der nach Frankfurt umgesie delte Waldeck'sche Hofrat Johann Conrad Deinet. Das Programm wurde verän dert, indem man sich auf Buchrezensionen konzentrierte. Zum Mitarbeiterkreis gehörte auch der junge Goethe, der zu jener Zeit in Frankfurt als Anwalt tätig war. Es war die Zeit des ,,Sturm und Drang", der auch den Charakter dieser Zeitschrift prägte. Über die Haltung der Zeitschrift hat Goethe selbst einmal gesagt: ,,Inzwischen geschehen kühnere Griffe in die tiefe Menschheit; es entsteht ein leidenschaftlicher Wille gegen mißleitende, beschränkte Theorien; man widersetzt sich dem Anpreisen falscher Muster. Alles dieses und was daraus folgt, war tief und wahr empfunden, oft aber ungerecht und einseitig ausgesprochen". Diese Haltung mußte zu Konflikten führen, wenn auch theologische Bücher rezensiert wurden.
Nachdem schon die erste Nummer wegen eines Angriffs auf ,,Pfaffen und Non nen" katholische Kritik auf sich gezogen hatte, gab dann die dritte Nummer dem lutherischen Predigerministerium Anlaß zu Beanstandungen. Da war nämlich die Predigt des auch als Dichter bekannten Canonikus Johann Georg Jacobi über „Die Liebe gegen Gott” besprochen worden. Im Predigerministerium nahm man Anstoß, daß eine Predigt, die bloß Gründe aus dem Reich der Natur anführte, als Vorbild für alle Predigten gerühmt worden sei. Die Deputierten der Stadt zum Bücherwesen luden daraufhin Deinet vor, der jedoch nicht erschien. Als aber auch die fünfte Ausgabe wieder Anlaß für geistli che Kritik gab, wurde Deinet abgemahnt. Er sollte die beanstandeten Passagen widerrufen und künftig Ähnliches nicht mehr drucken. In Deinets Auftrag reichte daraufhin Goethes Freund Johann Georg Schlosser einen geistreichen Schriftsatz zur Verteidigung Deinets ein. ,,Was würde man überhaupt", schrieb er, ,,hier von Frankfurt denken müssen, wenn man der Welt bekannt machte, in was für Grenzen hier der freie Geist gelegt werden sollte? Würde man nicht glauben müs sen, daß hier allem Genius der Tod geschworen worden sei, und daß man hier die Religion für ein so wankendes Gebäude hielte, daß jeder Hauch es zerstören könnte?" Schlosser erhielt einen Verweis wegen ,,unziemlicher Schreibart" und Deinet veröffentlichte weiter theologische Rezensionen.
Inzwischen hatte Schlosser die Redaktion der Zeitschrift und Goethe einen wichti gen Teil der Mitarbeit übernommen. Da folgte der nächste Eklat: In einer Rezension wurde dem Rat vorgehalten, daß er dem rezensierten Pastor Goeze früher einmal ein Geldgeschenk gemacht habe. Der Rat reagierte prompt und belegte Deinet mit einer Geldstrafe von 20 Reichstalern. Dann eckte Goethe mit einer Rezension von Münters ,,Bekehrungsgeschichte des Grafen Struensee" an. Senior Plitt erklärte, er wolle lieber aus Frankfurt gejagt werden, als daß er sich seinen Chri stus nehmen ließe. Deinet erhielt eine Strafe von 100 Reichstalern. Zeitweise vertrat dann Goethe Schlosser in der Prozeßführung. Goethe und seine Freunde zogen sich jedoch wenig später aus der Mitarbeit zurück. Deinet focht zusammen mit dem Theo logen Carl Friedrich Bahrdt weiter, bekam Geldstrafen aufgebrummt oder Haft in der Mehlwage angedroht. Der Kampf endete, als Senior Plitt am 5. April 1773 starb. Sein Nachfolger, der tolerante Senior D. Gabriel Christoph Benjamin Mosche, war an Auseinandersetzungen nicht interessiert. Was haben wir gesehen? Eine Provinzposse gewiß nicht. Es war der Versuch aufgeklärter junger Leute, den neuen Geist der Zeit auch in die Freie Reichsstadt einziehen zu lassen. Und es war ein letztes Aufbäumen des alten Kirchenregiments gegen diesen neuen Geist.
4. Pfarrer Anton Kirchner oder Reformen zwischen Revolution und Restauration
Bedeutendster Frankfurter Pfarrer in den durch tief greifende Umbrüche und Restauration geprägten ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts war Pfarrer Anton Kirchner (1779-1835), der von 1823 bis 1833 auch Pfarrer an St. Katharinen war. Er ist in Erinnerung geblieben durch seine wissenschaftlichen Werke zur Frankfurter Geschichte und seinen Einfluß auf das Schulwesen, und er war dabei auch volkstümlich. In seinen Lebenserinnerungen, die 1921 unter dem Titel „Das Puppenhaus" herausgekommen sind, läßt der Frankfurter Buchhändler Carl Christian Jügel (1783-1869) seine Bekannten Revue passieren. Unter ihnen auch: ,,Konsistorial rat Kirchner: ein ebenso aufgeklärter Theologe wie glänzender Kanzelredner, dabei ebenso ernst und energisch, wo es galt, Tüchtiges zu fördern, als lebensfroh und sarka stisch im Kreise ihm näher Befreundeter". Seit 1873 verbindet die Kirchnerstraße den Kaiserplatz mit der Großen Gallusstraße, seit 1889 wird die Bornheimer Volksschule nach Kirchner genannt. Auf dem Sockel seines Denkmals in der Eschenheimer Anlage am Scheffeleck lesen wir: ,,Dem Geschichtsschreiber seiner Vaterstadt errichtet von seinen dankbaren Mitbürgern". Wir finden aber auch drei Reliefplatten, die auf Kirchners vielseitige Tätigkeit hinweisen. Dreimal erscheint die Francofurtia: rechts als Ecclesia mit Kreuz und Bibel vor dem Turm der Katharinen kirche als Symbol für den Kirchenmann, links als Klio, Muse der Geschichte, mit Buch und Stift vor dem Domturm als Hinweis auf den Historiker und in der Mitte als Lehr meisterin der Kinder auf Kirchner als Pädagogen bezogen. Von Goethe ist überliefert, was er am 6. Juni 1824 zu Kanzler Müller sagte: ,,Kirchners Kopf paßt nicht zu seinem Rumpf und Leib. Schleppte er nicht an letzterem eine so große Last herum, so würde er noch viel mehr Teufelszeug machen, noch viel lebendiger sein. Er ist ein kluger Schelm, der klügste in Frankfurt. Dort herrscht der krasseste Geldstolz, die Köpfe sind dumpf, beschränkt, düster. Da taucht nun auf einmal so ein Lichtkopf wie Kirchner auf!" Goethe spielte dabei auf Kirchners gewaltigen Leibesumfang an.
Kirchner war von 1823-1833 an der Katharinenkirche. Er war Demokrat und gegen Standesvorrechte. 1806 wurde er im 9. Quartier in die Bürgerrepräsentation gewählt, eine Art Landtag. Er besaß enge Verbindungen zur Frankfurter Gesellschaft und zur Regierung im Großherzogtum Frankfurt unter Karl Theodor von Dalberg. 1812 wurde er von Dalberg in die Schul- und Studieninspektion berufen und ein Schulreformer. Das bedeutete: Beseitigung der Quartiersschulen mit 200 Kindern in einer Klasse und Errichtung von Volksschulen; 1813 Gründung der simultanen Weißfrauenschule mit einem umfangreicheren Lehrplan als die normale Volksschule; 1816 saß er in der Verfassungskommission, die Konstitutionsergänzungsakte von 1816 verdankt ihm die liberalen Züge. Doch schon bald paßte er politisch nicht mehr in die Zeit. Als beliebter Festredner vertrat er aber weiter seine liberalen Positionen, so daß sich Metternich 1820 folgendermaßen über ihn äußerte: „Pfarrer Kirchner, berüchtigt durch Grundsätze und Schriften, sprach in seiner Rede als wahrer Apostel der Freiheit”. Zum Hambacher Fest 1832 sagte Kirchner: „Es kann in der Welt und im Vaterlande nicht besser werden, wenn es nicht besser wird bei uns selbst.”
5. Die Paulskirchenversammlung in St. Katharinen oder Kirche und Revolution
Im 19. Jahrhundert galt Frankfurt als Stadt des Liberalismus. Es ließe sich da aber manches einwenden. Der Frankfurter Advokat und Börne-Freund Dr. Maximilian Reinganum gestand 1838 Frankfurt zu, daß dort Demokratie herrsche, „aber wesentlich temperirt durch Zunftprivilegien und Ängstlichkeit”. Träger aller politischen Rechte waren die Bürger: 6000 Männer bei einer Bewohnerschaft von gut 60.000. Denn Mann und erwachsen, nicht Frau, nicht Beisasse, nicht anderer Staatsangehöriger, nicht Jude, nicht Bewohner der zur Stadt gehörenden Dörfer durfte und vor allem wohlhabend mußte man sein, um das Bürgerrecht zu erlangen. Dies ist Hintergrund der Ereignisse von 1848 in Frankfurt.
Frankfurter evangelische Kirche und Revolution sind sich vor allem an zwei Stellen unmittelbar begegnet, bei Raumfragen und in Predigten. Schon für das Vorparlament erwies sich die Reitbahn am Roßmarkt, Frankfurts größter nichtkirchlicher Versammlungsort, als zu klein. Sodann wäre wohl die Katholische Kirche nicht bereit gewesen, den Dom zur Verfü-gung zustellen. Bei den Protestanten konnten sich die Organisatoren ziemlich sicher sein. So trat das Vorparlament am 31.3.1848 in der Paulskirche zusammen, nachdem der lutherische Gemeindevorstand die Überlassung der Kirche auf Anfrage unter anderem von Justizrat Dr. Friedrich Jucho, Frankfurter Vertreter in der Nationalversammlung, einstimmig beschlossen hatte. Senior Dr. Gerhard Friederich begrüßte die Versammlung am 2. April 1848, dem Sonntag Lätare, in der Katharinenkirche mit den Worten: „Wir haben binnen wenig Wochen geistig Jahrhunderte durchlebt. Und sollten wir unsere Freude als Menschen, Staatsbürger und Christen nicht laut werden lassen?” Am 24.4. 1848, dem Ostermontag, nutzte eine Versammlung ohne Zustimmung des Gemeindevorstandes einfach die Katharinenkirche, die übrigens als erste Frankfurter Kirche seit 1846 eine Gasbeleuchtung hatte. Man hatte sich zunächst auf der Reitbahn getroffen und war, als es zu regnen anfing, einfach in die Kirche geströmt. Eine weitere Versammlung fand mit Zustimmung des Vorsitzenden des Gemeindevorstands am 29.4.1848 in der Katharinenkirche statt. Eine Versammlung der Arbeiterschaft allerdings wurde abgelehnt. Am 3. Mai 1848 veranstaltete dann das „Montagskränzchen” eine Frankfurter Volksversammlung in der Katharinenkirche. Die 1844 gegründete Vereinigung zur Diskussion politischer und religiöser Fragen im Geiste der Aufklärung hatte über 1000 Mitglieder und großen Einfluß. Hier nun sprach sich Jucho für eine von allen Frankfurter Staatsangehörigen gewählte Volksversammlung aus. Die Mehrheit der Anwesenden folgte ihm, der Senat aber wollte nur eine gemeinsame Versammlung aus den vorhandenen Gremien. Schließlich wurde als Kompromiß im Sommer ein Verfassungsausschuß gebildet. Im September 1848 gab es dann immer radikalere Auseinandersetzungen um die Schleswig-Holstein-Frage, weshalb Vertreter der radikalen Gruppen am 10.11.1848 um die Katharinenkirche für eine Versammlung zur Feststellung einer Adresse an die Nationalversammlung nachsuchten. Dies wurde ebenso abgelehnt wie eine für den 16.11.1848 geplante Gedenkfeier für das Mitglied der Versammlung Robert Blum. Begründet wurde die Ablehnung damit, daß dies nur von den Linken beantragt worden sei. Als die gesamte Versammlung aber den Antrag stellte, wurde er genehmigt. Möglich wurde das alles durch einen Protestantismus, der sich „als Symbiose von moderner Kulturentwicklung, religiösem Individualismus und nationaler Freiheit verstand, Luther politisierte und zum Vorbild deutscher Nationaltugend macht ” (Dienst). Allerdings gab es dann 1849 zunehmend mehr Bedenken gegen die Überlassung von Kirchen für politische Zwecke. Als Grund wurde genannt, daß Kirchen nur religiösen Zwecken dienen sollten. Hier schlug sich wohl auch der nachlassende Elan der revolutionären Bewegung nieder. Immerhin aber gab es am 12.4.1849 noch einmal eine Versammlung zur Aufrechterhaltung der Reichsverfassung in der Katharinenkirche.
Wenden wir uns noch einem Teilaspekt der Paulskirchenversammlung zu, der Frauenemanzipation. Didaskalia, die literarische Beilage des Frankfurter Journals gab einen Monat nach Ausbruch der Revolution den neuen Zeitgeist wieder. Man nahm die Frauen nicht mehr als Leserinnen von harmlosen Liebesromanen und harmloser Theaterkritik war. Auch stellte man sie nicht mehr als Priesterinnen der Liebe und Eintracht am häuslichen Altar dar. Vielmehr appellierte man an sie, sich aktiv für Vaterland, Freiheit und Fortschritt einzusetzen. In der Tat interessierten sich viele Frauen für die Paulskirchenversammlung. Die Damengalerie wurde immer wieder erwähnt und muß auch stets gut besucht gewesen sein. Denn der ursprünglich für Damen vorgesehene Balkon hinter dem Präsidium wurde bald zu klein und mußte auf die untere Etage links ausgedehnt werden. Dort waren natürlich viele Frauen der Abgeordneten zu sehen, aber es waren auch andere da. Frauen sammelten im Frühjahr 1848 Spenden für die bedürftigen Mitglieder der Bürgerwehr, die die öffentliche Ordnung garantieren sollten. Der Wachdienst bedeutete aber Arbeits- und Einkommensausfall, so daß die Familien Not litten. Im August wurde über die Amnestie für Friedrich Hecker, den badischen Revolutionär, sehr heftig diskutiert. Auf der Galerie wurde es so unruhig, daß diese geräumt wurde. Und am heftigsten wehrten sich die Frauen gegen diese Räumung. Beim Aufstand am 18.8.1848 beteiligten sich auch Frauen, von 3974 verhörten Personen waren ca. 15 % Frauen. In der Versammlung gab zwar auch Forderungen nach aktiver Beteiligung der Frauen. Doch die Frauen wollten nicht nur Beteiligung sondern eigene Freiheiten und Gleichberechtigung auch in der Ehe. Die Didaskalia informierte zwar auch darüber. Zugleich aber kritisierte sie kriegerische Frauen, die für die Emanzipation ihres angeblich unterdrückten Geschlechts kämpften, nicht selten mit der Zigarre im Munde, der Reitpeitsche in der Hand und mit mancherlei Attributen männlicher Kraft und Sitte ausgerüstet. So war schon am 16. April 1848 eine Versammlung von Dienstmädchen in Leipzig als Curiosum betrachtet worden. Immerhin gab es schließlich doch einige Errungenschaften: 1848 die Gründung eines Turnvereins für Frauen in Frankfurt am Main mit dem Motto „Freiheit, Kraft und Einfachheit” und die Hochschule für das weibliche Geschlecht in Hamburg. Doch die Frauen mußten noch lange auf die Gleichberechtigung warten. Das freie und allgemeine Wahlrecht des 2. Deutschen Reiches war den Männern vorbehalten. Das eigentlich fortschrittliche Bürgerliche Gesetzbuch von 1896 bestimmte den Mann wirtschaftlich und finanziell zum Vormund seiner Frau, auch bezüglich des Vermögens, das sie in die Ehe eingebracht hatte. Das Wahlrecht erhielten die Frauen erst in der Weimarer Republik, und die volle rechtliche Gleichberechtigung brachte erst das Gleichberechtigungsgesetz von 1957.
6. Das Ende von Frankfurts Selbständigkeit oder wer die Macht hat, bestimmt
Auch nach der Revolutionszeit beschäftigte die Schleswig-Holstein-Frage die Politik. Immer wieder ging es um die Annexion Holsteins durch Dänemark. Das führte 1864 zum deutschdänischen Krieg, den Österreich und Preußen im Auftrag des Deutschen Bundes siegreich abschlossen. Danach aber war es mit der kurzfristigen preußisch-österreichischen Gemeinsamkeit vorbei. Preußen wollte annektieren, Österreich war dagegen. Es war das Ringen um die Hegemonie in Deutschland. Preußen legte dem Bundestag Vorschläge für eine Bundesreform vor, bei der Österreich aus dem Deutschen Bund ausgeschlossen werden sollte. Der Bundestag sah das mehrheitlich als eine Verletzung der Bundesakte an und beschloß die Mobilmachung eines Teils des Bundesheeres. Zur Mehrheit in der Bundesversammlung gehörte auch Frankfurt. Daraufhin erklärte Preußen die Bundesakte für gebrochen und trat aus dem Bund aus. Es folgten kriegerische Auseinandersetzungen, in denen Frankfurt sich neutral verhalten wollte. Preußen siegte bei Königgrätz über Österreich und besetzte die noch selbständigen Staaten nördlich des Mains. Am 16.Juli 1866 wurde auch Frankfurt von preußischen Truppen besetzt, nachdem der Senat die Frankfurter aufgerufen hatte, die Preußen freundlich aufzunehmen. Preußen aber ging mit Frankfurt ruppig um. Nach Kriegsrecht zulässig und allgemein üblich, wurde Frankfurt vom kommandierenden General von Manteuffel eine erste Kontribution in Höhe von 5.747.000 Gulden in Silber auferlegt. Das Geld wurde von der Frankfurter Bank vorgeschossen und in acht Eisenbahnwagen nach Berlin geschafft. Am 20. Juli 1866 wurde eine weitere Kontribution, nun in Höhe von 25 Mio Gulden und zahlbar binnen 24 Stunden, gefordert. Die Frankfurter versuchten zu verhandeln und fürchteten, daß im Fall der Nichtzahlung die übliche Plünderung befohlen würde. Darauf verlangte der neue Kommandant General von Röder von Bürgermeister Fellner eine Liste der Mitglieder der drei städtischen Körperschaften, um diese persönlich mit ihrem Vermögen haftbar zu machen. Es ging um die Mitglieder des Senats, der Gesetzgebenden Versammlung und der Bürger-Repräsentation, insgesamt 184 Personen. Fellner war verzweifelt und erhängte sich an einem Baum in seinem Garten. Am 20. September beschloß der Preußische Landtag die Annexion Frankfurts, Nassaus, Kurhessens und Hannovers. Als im Jahre 1867 eine Frankfurter Delegation wegen der Herabsetzung der Kontribution verhandelte, wurde ihr sehr unvermittelt sowohl von Bismarck als auch vom König gesagt, wie die preußische Führung die Sache betrachtete. Hätte Frankfurt sich kooperativer gezeigt, hätte man auch günstigere Bedingungen eingeräumt, z.B. den Erlaß der Kontribution.
Doch auch die lutherische Gemeinde war von der Ereignissen unmittelbar betroffen. Die selbstherrliche Art der Besatzer führte zu, wie Dechent sagte, mancherlei Verstimmungen. Ohne den Gemeindevorstand zu beteiligen, wurde die Katharinenkirche für Militärgottesdienste preußischer Truppen in Anspruch genommen. Dann veranstaltete Garnisonpfarrer Ribbeck eigenmächtig Bibelstunden in der Paulskirche. Das vom Gemeindevorstand angerufene Konsistorium weigerte sich, etwas zu unternehmen. Daraufhin erteilte der Gemeindevorstand Ribbeck eine ernste Rüge und wendete sich an den kommandierenden General, der sich für nicht zuständig erklärte. Ernster war schon der Streit um das Fürbittengebet. Am 25.9.1866 forderte Polizeipräsident Madai die Abschaffung der herkömmlichen Texte für das allgemeine Kirchengebet und die Einführung der Fürbitte für die Landesherrschaft in allen evangelischen und katholischen Gottesdiensten. Der katholische Stadtpfarrer versteckte sich dahinter, daß der Bischof in Limburg dies regeln müsse. Die Lutheraner hatten keine prinzipiellen Einwendungen, stießen sich aber daran, daß es nicht nur eine Fürbitte für den König sondern auch für sämtliche Prinzen und Prinzessinnen geben sollte. Außerdem beanstandete man die Formulierung „unser Herr” und das Gebet für die „sieghaften Heere”. Als am 14. Oktober erstmals in neuer Form gebetet wurde, gab es in den lutherischen Gottesdiensten Räuspern und Füßescharren. Am Reformationsfest ließen dann einzelne Pfarrer die Fürbitte weg, weil diese in der Agende nicht vorgesehen sei, und erhielten Rügen durch das Landratsamt. Andererseits fühlten sich die Pfarrer im Gottesdienst auch bespitzelt. Diese Auseinandersetzungen zogen sich bis in das Frühjahr 1867 hin. Dann setzte sich der Staat durch und genehmigte nur der französischreformierten Gemeinde, die sich beharrlich widersetzte und auf altes Recht berief, eine Ausnahme.
Mit dieser Annexion wurde also aus dem selbständigen Staatswesen Frankfurt eine preußische Kommune. Das hatte, juristisch betrachtet, zur Folge, daß eine Trennung der bisher staatlichen Rechte und Pflichten Frankfurts (sie sollten auf den preußischen Staat übergehen) und der bisherigen kommunalen Rechte und Pflichten (sie verblieben bei der Stadt) erfolgen mußte. Dies geschah mit dem sogenannten Auseinandersetzungs-Rezeß vom 26. Februar 1869. Es gehört zur Ironie der Weltgeschichte, daß die Kredite, die zur Finanzierung der Kontribution aufgenommen worden waren, nun als Staatsschulden galten und deshalb auf den preußischen Staat übergingen.
7. Die preußische Landeskirche oder von späten Reformen
Kirchenpolitisch brachte das Jahr 1899 einen tiefen Einschnitt. Frankfurt war seit 1806 keine Reichsstadt mehr gewesen und seit 1866 keine Freie Stadt mehr. Die Annexion durch Preußen verschmerzten die Frankfurter nur langsam. Kirchlich war Frankfurt zwar dem Wiesbadener Konsistorium unterstellt. Aber es galten noch die freistädtischen Regelungen weiter. Viele drängende Fragen waren nicht gelöst. So atmete man auf, als im Jahre 1899 die Kirchengemeinde- und Synodalordnung, ein staatliches Gesetz und vom Kaiser im Jagdurlaub im ostpreußischen Rominten unterzeichnet, in Kraft trat. Sie gab Frankfurt den Status einer eigenen Landeskirche, organisierte diese sowie die Gemeinde- und Verbandsebene. Vor allem aber wurde die schon von Spener beklagte Gemeindeorganisation verbessert. Denn bis 1899 gab es in Frankfurt nur eine einzige lutherische Gemeinde mit sechs Kirchen und schließlich zwölf Pfarrern. Die Frankfurter suchten sich daraus den Pfarrer und die Kirche aus, zu denen sie sich hielten. So hatte sich dann auch die Verbindung der Familie Goethe zur Katharinenkirche ergeben. Im Jahre 1899 wurde diese eine Gemeinde aufgeteilt, orientiert an den vorhandenen Kirchen, so daß einige Gemeindegebiete die Form von Tortenstücken hatten. Nun entstand auch die Katharinengemeinde in den Grenzen: Roßmarkt, Junghofstraße, Neue Mainzer Straße, Bockenheimer Landstraße, Zeppelin-Allee, Miquel-Allee, Eschersheimer Landstraße, Große Eschenheimer Straße, Hauptwache.
Allerdings galt es, parallel zur Bildung von Ortsgemeinden eine wichtige Rechtsfrage zu klären. Die alte lutherische Gemeinde hatte kein eigenes Vermögen besessen, ausgenommen die Rechtsansprüche gegenüber der Stadt Frankfurt, die in der so genannten Dotationsurkunde festgelegt waren. Am 2. Februar 1830 hatten nämlich Bürgermeister und Rat der Freien Stadt Frankfurt eine Regelung zur finanziellen Ausstattung der beiden großen Kirchen beurkundet. In zwei ,,Dotationsurkunden" verpflichtete sich die Stadt gegenüber der evangeli schen und der katholischen Kirche zu erheblichen finanziellen Leistungen, die bis heute das Verhältnis zwischen Stadt und Kirche prägen.
Kern der Dotation ist die Verpflichtung der Stadt, die in ihrem Eigentum stehenden alten Innenstadtkirchen den beiden großen Kirchengemeinschaften kostenlos zum Gebrauch zu überlassen und die Kirchengebäude baulich zu unterhalten. Auf evangelischer Seite gilt das für die Katharinenkirche, die St. Peterskirche, die Dreikönigskirche, die Alte Nikolaikirche und das Domini kanerkloster mit der jetzigen Heiliggeistkirche. Allerdings ist die heutige Situation das Ergebnis mancher Veränderungen. So war z.B. das Dominikanerkloster ursprünglich nicht in der Dotationsurkunde erwähnt. Vielmehr war die Barfüßerkirche berücksichtigt, die im 19. Jahrhundert abgerissen wurde. An ihre Stelle trat die St. Paulskirche, die wiederum nach ihrer Zerstörung im Zweiten Weltkrieg und dem Wiederaufbau als repräsentative Versammlungsstätte dienen sollte. Des halb wurde sie im Einvernehmen zwischen evangelischer Kirche und Stadt 1948 gegen das Dominikanerkloster eingetauscht. Die Heiliggeistkirche ist an die Stelle der wegen neuer Straßenführung nicht wieder aufgebauten Weißfrauenkirche getreten. Ein weiterer wichtiger Kom plex, der in den Dotationsurkunden geregelt worden ist, ist das Schulwesen. Die Stadt verpflichtete sich nämlich, beiden Kirchen eine Anzahl von Schulen zu übereignen und für den aus eigenen Einkünften der Schulen nicht gedeck ten finanziellen Bedarf aufzukommen. Neben diesen Bereichen enthielten die Dotationsurkunden weitere Vorschriften von der Zahlung von Pfarrer-, Organisten- und Glöckner gehältern über das Stimmen der Orgeln und das Reinigen der Kirchen bis zur Lieferung von Brennholz.
Evangelische und katholische Kirche erhielten die Zuwen dungen aus ganz unterschiedlichen Gründen erhielten. Für die katholische Kirche ist hierbei die Säkularisation von großer Bedeu ung. Zwischen 1792 und 1801 hatte es mehrere Kriege zwischen Deutschland und Frankreich gegeben, die einen gewissen Abschluß in dem Frieden von Lunéville fanden. Mit diesem Frieden erkannte das Deutsche Reich offiziell an, daß die linksrheinischen deutschen Gebiete an Frankreich fallen. Da die Abtretung aber nur eine kleinere Zahl deutscher Fürstentümer unmittelbar betraf, sollten diese einen Ausgleich im übrigen Reichsgebiet erhalten. Dieser Ausgleich wurde 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluß so geschaffen, daß im Deutschen Reich alle kirchlichen Güter an die jeweiligen Landes herren fielen. Die katholische Kirche verlor dabei an die Stadt Frankfurt u.a. das St. Bartholomäusstift, das Liebfrauenstift, das Leonhardsstift, das Karmeliter kloster, 120 Häuser, 5400 Morgen Land, 75 Morgen Weinberge (z.B. in Hochheim), wertvolle Kunstschätze, Bargeld und Geldforderungen in nicht unbeträchtlicher Höhe. All' dies erhielt sie auch nach dem Ende der napoleoni schen Zeit nicht zurück. Die Leistungen aus der Dotation stellten und stellen daher aus katholischer Sicht nur eine bescheidene Entschädigung für das Weggenommene dar.
Für den evangelischen Bereich muß man davon ausgehen, daß die lutherische Kirche bis in das 19. Jahrhundert hinein die Frankfurter Staatskirche war. Das bedeutete, daß sie keine eigene Organisation besaß und auch über kein Eigentum verfügte. Kirchliche Entscheidungen wurden vom Rat der Stadt getroffen. Die lutherischen Kirchen standen im Eigentum der Stadt, die auch für die Unterhaltung zu sorgen hatte, die Pfarrer waren städtische Beamte. Die Dotation stellte deshalb einen Schritt auf dem Wege der Loslösung von Stadt und Kirche dar. Der sich verselbständigenden Kirche wurde das mit Brief und Siegel zugestanden, was sich aus den früheren Verhältnissen ergab. Allerdings war von den Lutheranern auch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz argumentiert worden: wenn schon die wenigen hundert Katholiken so reichliche Zuwendungen von der Stadt erhielten, dann hätten die mehr als 20000 Lutheraner doch erst recht einen Anspruch auf solche Zahlungen. So profi tierten die Lutheraner sicher auch von den guten Argumenten der Katholi ken.
Insgesamt sieht man hieraus, daß die Dotation nicht ein besonders kirchen freundlicher Akt der Stadtväter gewesen ist. Vielmehr hat man sich in Ver handlungen, die über 10 Jahre gedauert hatten, gerade das abhandeln lassen, wozu man unbedingt verpflichtet war. Von Anfang an haben beide Kirchen die Dotation als unzureichend empfunden. Die Evangelischen haben dabei besonders gerügt, daß die Dotationsurkunde keine Gleitklausel enthielt, die Höhe der Leistungen also für alle Zeiten festgeschrieben war. Bis zum Jah re 1906, als in Frankfurt die Kirchensteuer eingeführt wurde, hat die evan gelische Kirche deshalb ständig unter finanziellen Nöten leiden müssen, war nicht in der Lage, in Neubaugebieten Kirchen zu bauen und mußte diakoni sches Engagement allein aus Spenden finanzieren. Deshalb haben beide Kirchen immer wieder versucht, in Verhandlungen mit der Stadt eine Mehrung der Dotation zu er reichen. Alle Versuche blieben aber ohne Erfolg, da die Stadt sich regelmäßig auf den Rechtsstandpunkt zurückzog. Andererseits hat sich die Stadt in der Regel dem nicht entzogen, wozu sie eindeutig verpflichtet war. Vor allem in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg bedeutete das ein erhebliches finanzielles Engagement für den Wiederaufbau der Dotationskirchen.
Diese Ansprüche wollte man bei Auflösung der alten lutherischen Gemeinde auf keinen Fall aufs Spiel setzen. Deshalb schuf die Kirchengemeinde- und Synodalordnung in der gleichen logischen Sekunde, in der die alte Gemeinde aufgelöst wurde, einen Zusammenschluß der neu entstandenen Gemeinden in Form eines Verbandes, des Stadtsynodalverbandes der evangelischlutherischen Kirchengemeinden in Frankfurt am Main. Auf ihn wurden die Rechtsansprüche der alten Gemeinde gegenüber der Stadt kraft Gesetzes übertragen. Der Verband trägt heute den Namen Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main. So stehen diese Ansprüche bis heute nicht den einzelnen Gemeinden sondern dem Verband zu.
8. Zerstörung und Wiederaufbau oder von der zweiten Zerstörung
Am Abend des 22. März 1944 wurde die Katharinenkirche bei einem Luftangriff zerstört. Die Emporenbilder hatte man ausgebaut und die Grabplatte des Stifters Wicker Frosch eingemau-ert. Alles andere verbrannte. So schien es jedenfalls, bis im Jahre 1966 bei Heizungsarbeiten in den Heizungsschächten vor der Nord- und Südwand und vor der Altarwand zwölf gut erhaltene Grabplatten gefunden wurden, die, hier versteckt, Krieg und Bomben überstanden hatten.
Als man Ende der vierziger Jahre über den Wiederaufbau der zerstörten Kirche nachzudenken begann, wurde mancherlei bedacht. Brauchte die Gemeinde wirklich diese Kirche am äußersten Rand ihres Gemeindegebietes oder sollte man stattdessen vielleicht ein Gemeindezentrum mitten im Gemeindegebiet bauen ? Wie wirkte es sich aus, daß man bei der Bebauung der Altstadt, von Wiederaufbau im eigentlichen Sinne des Wortes kann man ja wohl kaum sprechen, die „Einfügung des Verkehrs” als neues Bedürfnis und Hauptaufgabe sah ? Was bedeutete es, daß die Kirche nunmehr rundum von allen Neben- und Anbauten frei gestellt werden konnte? Schließlich, daß im Rahmen der neuen Stadtplanung die Kirche, so wie noch nie, den Abschluß von Straßenzügen und Sichtachsen bilden konnte; von der Großen Eschenheimer Straße, von der Goethestraße, vom Roßmarkt, vom Kornmarkt und von der Sandgasse her zusehen, also auch vom Eschenheimer Turm und von der Paulskirche? Begleitet von vielen kritischen Anfragen entschloß man sich schließlich doch für den Bau, den wir heute kennen.
Ein Grundsatz dabei war die historischgetreue Wiederherstellung des Äußeren. Aber schon hier tauchte ein erstes Problem auf. Die Kirche war schon immer verputzt gewesen, nun aber erschien ein Verputzen angesichts der Bauschäden unerschwinglich teuer. Schließlich kam es doch zur traditionellen Lösung.
Schwierige Diskussionen wurden auch bezüglich der Konzeption für den Innenausbau geführt. Der Bezirkskonservator verteidigte die alte Raumidee, insbesondere auch mit den Emporen. Kämpfte er doch auch für die Anbringung der als historisch wertvoll angesehenen Emporenbilder. Doch er war von Anfang an ohne Chance, weil das Hochbauamt allein wegen des Geldmangels den Einbau von „Galerien” ablehnte. Aber die Emporen und die Kanzel in der Mitte der Längsseite (Predigtkirche) mit zwei sich rechtwinklig schneidenden Hauptachsen wurden auch gestalterisch als „heute nicht mehr möglich” angesehen. Die neue Lösung wurde so begründet: Als Predigtstätte brauche die Kirche gute Hörbarkeit und gute Sicht von allen Plätzen, als Anbetungskirche die ständige Ausrichtung auf die Anbetung, für die Abendmahlsfeiern eines betonten Chores, Orgel und Kirchenmusik im Rücken der Zuhörer. Wir finden hier Ausformungen des Rummelsberger Programms, das der dortige Kirchbautag 1951 aufgestellt hatte und dem sich auch die Frankfurter Kirche verpflichtet fühlte. Der Kirchenbau wendete sich von alten Konzepten wie dem Eisenacher Regulativ von 1861 mit der Empfehlung, historische Baustile zu übernehmen, und dem Wiesbadener Programm von 1891 mit der Empfehlung des Kanzelaltars ab. Die Kanzel hatte jetzt seitlich versetzt vom Altar zu stehen, ebenso der Taufstein, da Taufe nun im Gottesdienst stattfinden sollte. Große farbige Glasfenster und Symbole in Stein oder Bronze sollten zusammen mit Hochkreuzen und Darstellungen des Gekreuzigten dem Raum eine feierliche, sakrale Haltung geben. Auch die neue Innengestaltung der Katharinenkirche bildet dieses Denken ab.
Ähnliche Diskussionen betrafen die Decke. Aus Kostengründen sollte auch hier gespart und eine flache Kassettendecke eingebaut werden. Hiergegen wendete sich - wer wohl? - ebenfalls der Konservator mit dem Argument, die alte Deckenform „des korbbogigen hölzernen Kreuzgewölbes” sei „ höchst wichtig für die Proportionen und die ganze Raumwirkung”. Der Gemeindeverband schloß sich ihm an, der Dezernent vermittelte mit einer technisch etwas anderen aber optisch den gleichen Effekt erbringenden Lösung. Als Gesamtergebnis sehen wir eine Kirche, die in historischer Hülle nicht mehr dem Erbe der Vergangenheit verpflichtet ist, sondern Vorstellungen vom zeitgemäß richtigen Kirchenbau verwirklicht hat. Sicher wollte man so aber auch einigen Mängeln der alten Kirche abhelfen.
Von dem, was erhalten blieb, wurden Grabsteine an der Außenwand und in der Kirche angebracht. Die Emporenbilder gerieten in Vergessenheit, bis Pfarrer Joachim Proescholdt sie Mitte der siebziger Jahre im Karmeliterkloster wieder aufspürte. Daraufhin vereinbarten der Evangelische Regionalverband und die Stadt Frankfurt a. M. die Restaurierung und trugen die nicht geringen Kosten je zur Hälfte. Etliche der Bilder wurden inzwischen einmal in der Katharinenkirche und einmal in der Heiliggeistkirche gezeigt. Für den Herbst dieses Jahres ist die Aufhängung des einen der beiden Bilderzyklen hier in der Kirche geplant. Als Zugabe läßt sich auch noch erwähnen, daß sich der Gemeindeverband den Verzicht auf einen Sakristeianbau dadurch hat versüßen lassen, daß die Stadt mehr Geld als ursprünglich geplant für künstlerisch wertvolle Fenster bereit stellte. So konnte Charles Crodel gewonnen werden und die Kirche mit seinen Fenstern eine besondere Ausgestaltung erfahren.
Betrachten wir diese Diskussionen und das Ergebnis, läßt sich kaum noch feststellen, was Notwendigkeit und was freier Wille war. Aber es war auch eine Generation am Werke, die den Bruch mit der Vergangenheit nicht etwa als notwendiges Übel nach einem verlorenen Krieg hinnahm. Vielmehr wollte sie auch beim Neubeginn unter keinen Umständen an das Verlorene anknüpfen und Neues schaffen. Wenn man sich aber einen Eindruck davon verschaffen will, wie die St. Katharinen Kirche in Frankfurt einmal ausgesehen hat, dann muß man nach Speyer fahren. Die dortige Dreifaltigkeitskirche wurde einst nach dem Vorbild der Frankfurter Kirche errichtet und ist in ihrem Originalzustand erhalten.
Schluß
Was haben wir gesehen ? Einige hübsche Geschichten. Wie immer wieder Alt und Neu gegen einander gekämpft haben. Wie Menschen beharrlich an Überholtem festgehalten haben und andere bedingungslos das Neue wollten. So, wie das Leben eben ist.
Literatur
Allgemein
Hermann Dechent. Ich sah sie noch, die alte Zeit. Hrsg. Jürgen Telschow, Frankfurt am Main 1985.
Manfred Osten. Das geraubte Gedächtnis, Digitale Systeme und die Zerstörung der Erinnerungskultur. Frankfurt a. M. und Leipzig 2004.
Joachim Proescholdt. St. Katharinen zu Frankfurt am Main. Frankfurt am Main 1981.
Jürgen Telschow. Die alte Frankfurter Kirche. Frankfurt am Main 1979.
Jürgen Telschow. Komm, bau ein Haus. In: Alles hat seine Zeit, 100 Jahre evangelische Kirchengemeinden im alten Frankfurter Stadtgebiet - 100 Jahre evangelischer Gemeindeverband. Frankfurt am Main 1999, S.116 ff.
Jürgen Telschow. Rechtsquellen zur Frankfurter Kirchengeschichte. Frankfurt am Main 1978.
Jürgen Telschow/Elisabeth Reiter. Die evangelischen Pfarrer von Frankfurt am Main, 2. Aufl. Frankfurt a. M. 1985.
1. Abschnitt
Thomas Bauer. Es solt niemand unter den Christen betteln gahn - Zur Geschichte der Bettler in Frankfurt am Main. In: Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst, Bd. 62, S. 91 ff.. Frankfurt am Main 1993.
Thomas Bauer. Für die Zukunft der Kinder - Die Geschichte der Stiftung Waisenhaus. Stiftung Waisenhaus Frankfurt am Main 2004.
Hermann Dechent. Zum200jährigen Jubiläum der St. Katharinenkirche. In Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde 1881, S. 18 ff.
Heinz Schomann. Melchior Heßlers Neubau von 1681. In: Joachim Proescholdt. St. Katharinen zu Frankfurt am Main. Frankfurt am Main 1981, S. 141.
Günter Vogt. Stiftung Waisenhaus Frankfurt am Main 1679-1979. Frankfurt a. M. 1979.
Inke Worgitzki. Samthauben und Sendherren - Kleiderordnungen im frühneuzeitlichen Frankfurt. In: Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst, Bd. 68, S. 167 ff. Frankfurt am Main 2002.
2. Abschnitt
Joachim Eibach. Provokationen en passant: Der Stadtfrieden, die Ehre und Gewalt auf der Straße (16.-18. Jahrhundert). In: Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst Bd. 68, S. 201 ff. Frankfurt am Main 2002.
3. Abschnitt
Hermann Dechent. Die Streitigkeiten der Frankfurter Geistlichkeit mit den Frankfurter Gelehrten Anzeigen im Jahre 1772. In Goethe-Jahrbuch 1889, S. 169 ff.
Wilhelm Bornemann. Die Zensur religiöser Schriften im alten Frankfurt. In: Frankfurter Kirchenkalender 1918, S. 45 ff.
4. Abschnitt
Wolfgang Klötzer. Anton Kirchner. In: Wolfgang Klötzer. „Wahrlich eine schöne und lebendige Stadt €¦”, S.276 ff. Frankfurt am Main 1985.
Aus der Festung in die Gärten, Erinnerungen an das 1810 konstituierte Großherzogtum Frankfurt. Begleitheft zur Ausstellung im Stadtarchiv Frankfurt am Main 1985
5. Abschnitt
Hermann Dechent. Die Frankfurter Kirchen zur Zeit des Parlaments. In: Didaskalia, Unterhaltungsblatt des Frankfurter Journals, 1998, 470 ff.
Karl Dienst. Das Bild Luthers und der Reformation in der Predigt im Vormärz am Beispiel der Freien Stadt Frankfurt am Main. In: Luther, Zeitschrift der Luther-Gesellschaft, Heft 1, 1992, S. 21 ff.
Joachim Proescholdt. „Der Staat und das Volk”, Evangelische Pfarrer und Theologen in der Frankfurter Nationalversammlung. In: Martin Zentgraf, Frankfurter Paulskirche 1848-1998, Schriftenreihe des Evangelisch-Lutherischen Predigerministeriums Frankfurt am Main, Heft 4, S. 31 ff., Frankfurt am Main o.J.
Martin Zentgraf. Zur Geschichte des Paulskirchenparlaments. In: Martin Zentgraf, Frankfurter Paulskirche 1848-1998, Schriftenreihe des Evangelisch-Lutherischen Predigerministeriums Frankfurt am Main, Heft 4, S. 9 ff., Frankfurt am Main o.J.
Martin Zentgraf. Evangelische Kirche und Demokratie. In: Martin Zentgraf, Frankfurter Paulskirche 1848-1998, Schriftenreihe des Evangelisch-Lutherischen Predigerministeriums Frankfurt am Main, Heft 4, S. 23 ff., Frankfurt am Main o. J.
6. Abschnitt
Hermann Dechent. Kirchengeschichte von Frankfurt am Main seit der Reformation, Bd.2, S. 469 ff., insbes. S. 471 ff. Frankfurt am Main 1921.
Gesetz, betr. Die Auseinandersetzung zwischen Staat und Stadt in Frankfurt a. M. v. 5.3.1869 (Ges. Samml. S. 379) nebst Rezeß v. 26.2.1869 (das.).
Otto Kanngießer. Geschichte der Eroberung der freien Stadt Frankfurt durch Preußen im Jahre 1866. Frankfurt am Main 1877.
Wolfgang Klötzer. Frankfurt 1866 - Eine Dokumentation aus deutschen Zeitungen. Frankfurt am Main 1966.
Arno Kropat. Frankfurt zwischen Provinzialismus und Nationalismus. Frankfurt am Main 1971.
Souchay. Anonyme Schrift „Die protestantischen Gemeinden der Stadt Frankfurt in Preußen. Frankfurt a. M. 1868.
Jürgen Telschow. Einführung. In: Hermann Dechent. Ich sah sie noch, die alte Zeit. Frankfurt am Main 1985, S. VIII ff.
7. Abschnitt
Jürgen Telschow. Rechtsquellen zur Frankfurter Kirchengeschichte. Frankfurt am Main 1978, S. 73 ff., 79 ff., 103 ff.
Jürgen Telschow. Die alte Frankfurter Kirche. Frankfurt am Main 1979, S. 41 ff.
8. Abschnitt
Walter Atzert. Grabplattenfunde in der St. Katharinenkirche zu Frankfurt a. M. im Jahre 1966. In: Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst Heft 55, S. 81 ff. Frankfurt a. M. 1976.
Fritz Burgard. Der Wiederaufbau: Geschichte einer Planung. In: Joachim Proescholdt. St. Katharinen zu Frankfurt am Main. Frankfurt am Main 1981, S. 234 ff.
Ernst Goerke. Das Bauen der evangelischen Kirche von 1900 bis 1975 in der Stadt Frankfurt am Main. In: Frankfurter Kirchliches Jahrbuch 1975, Frankfurt am Main.