Ernst Friedrich, ein Kriegsdienstverweigerer im Dritten Reich

Ernst Friedrich, ein Kriegsdienstverweigerer im Dritten Reich

Jürgen Telschow

 

Wenn wir uns heute mit Pfarrer Ernst Friedrich beschäftigen, dann mit einem Mann, der in einer schlimmen Zeit versucht hat, sein Verhalten an seinem Glauben auszurichten und mit gutem Gewissen zu bestehen. Friedrich hat sich nach seinem Studium auf die Seite der Bekennenden Kirche gestellt, hat in bemerkenswerter Weise den Charakter des modernen Krieges durchschaut, den Dienst mit der Waffe anlässlich einer Wehrübung verweigert und im Kriege dann doch Dienst als Sanitäter getan. Er begegnet uns dabei als gradliniger Mensch, der mit sich und den anderen um die rechte Form christlicher Lebensführung ringt. Dass er sich eben nicht einfach angepasst hat, nicht dem Zeitgeist erlegen ist, macht ihn zu einem Menschen, an den zu erinnern, sich lohnt.

 

Ernst Friedrich wurde am 17.Mai 1909 als Sohn eines Eisenbahners in Hofheim am Taunus geboren. Nach dem Abitur studierte er in Marburg, Königsberg i. Pr., Berlin und Bonn Theologie. In Bonn faszinierte ihn besonders Karl Barth. Und das hatte Folgen.

 

In den Jahrzehnten vor dem 1. Weltkrieg war die evangelische Kirche in Deutschland vor allem durch zwei theologische Richtungen geprägt. Da waren die „Positiven”, die gegen Aufklärung und Rationalismus die Bindung an den Wortlaut der Heiligen Schrift, die Bekenntnisse und die reformatorischen Lehrgrundlagen vertraten. Als Konservative sahen sie im Festhalten an dem Überkommenen den richtigen Weg in die Zukunft. Ihnen gegenüber standen die „Liberalen”, liberal nicht im politischen Sinne. Sie stritten für die Lehrfreiheit der Kirche und in der Kirche. Sie wollten zwischen dem Glauben und den naturwissenschaftliche Erkenntnissen vermitteln, zwischen Kirche und Kultur. Für sie musste Kirche sich öffnen, wenn sie den modernen Menschen erreichen wollte. So waren beide auf die bestehenden Verhältnisse fixiert und kaum in der Lage, auf die Katastrophe des 1. Weltkrieges und die ihm folgende Umstürzung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse angemessen zu reagieren. In diesem Dilemma schien Karl Barth, Schweizer und deutscher Professor in Göttingen, Münster und ab 1930 in Bonn, den theologischen Ausweg zu finden. Seine „Wort-Gottes-Theologie”, auch „Dialektische Theologie” genannt, hatte nichts mit der philosophischen Dialektik zu tun. Vielmehr ging es ihm um die Grunderkenntnis des Predigers, dass er von Gott reden soll, dies aber angesichts der menschlichen Begrenztheiten gar nicht kann. Auch, dass im Sinne des reformatorischen „sola gratia” „allein aus Gnade” Glaube und gelingendes Leben oder gelingende Gemeinschaft Gaben Gottes sind, nicht Produkte menschlichen Denkens oder Handelns. Für ihn ließ sich das Verhältnis von Gott und Mensch eben nicht bestimmen durch ein Miteinander von Gott und Philosophie, Ethik, menschlichem Denken, menschlicher Kultur, Vaterland und - Volk oder Rasse. Ein solches Denken konnte den Theologen frei machen von der Bindung an die jeweiligen geistigen oder politischen Strömungen. So war es kein Zufall, dass Karl Barth der Mentor der Bekennenden Kirche wurde. Und auch das Denken Friedrichs und sein Verhalten im Dritten Reich muß von daher verstanden werden.

 

Am 12.April1932 legte Ernst Friedrich seine 1. Theologische Prüfung ab. Danach besuchte er das Predigerseminar in Herborn, worauf am 18.April 1934 in Darmstadt die 2. Theologische Prüfung folgte. In dieser Zeit tat sich in Deutschland politisch und kirchlich viel. Am 30.Januar 1933 berief Reichspräsident von Hindenburg Hitler zum Reichskanzler. Am 28.Februar 1933, einen Tag nach dem Reichstagsbrand, setzte der Reichspräsident alle Grundrechte der Verfassung außer Kraft. Am 21.März 1933 erließ er die „Verordnung zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der Nationalen Erhebung”. Und am 24.März beschloss der Reichstag, nur gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, das Ermächtigungsgesetz. Mit diesen Instrumenten in den Händen skrupelloser Politiker konnten die parlamentarische Demokratie, und der Rechtsstaat abgeschafft werden. Also wurden missliebige politische Parteien und gesellschaftliche Organisationen verboten oder doch zumindest gleichgeschaltet, wie man damals sagte.

 

Die Geschichte der evangelischen Kirche im Dritten Reich kann man als den mehr oder weniger gelungenen Versuch einer solchen Gleichschaltung verstehen. Mit massiver staatlicher Intervention und Rechtsbrüchen gelang es dem NS-Staat bis zum September 1933 eine Evangelische Kirche Nassau-Hessen zu schaffen. Diese bestand im Wesentlichen aus den Gebieten der ehemals selbständigen Kirchen in Hessen-Darmstadt, Nassau und Frankfurt a. M. Seine Handlanger waren dabei die „Deutschen Christen”. Dies ist ein Sammelbegriff verschiedener Gruppierungen. Ihnen gemeinsam waren als geistige Vorläufer protestantische Gruppen, die schon Ende des 19. Jahrhunderts nationalistisches, völkisches und rassistisches Gedankengut mit dem christlichen Glauben verbanden. Auch hatten in den zwanziger Jahren vor allem die Theologie-Professoren Paul Althaus und Emanuel Hirsch die sogenannte „politische Theologie” entwickelt. Mit ihr vertraten sie die Auffassung, dass das Verständnis des Gotteswortes nur möglich sei, wenn man sich auf die jeweilige politische Situation einlasse. So sollte die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten ein theologischer Vorgang sein, in dem Gottes Wille in Erscheinung getreten sei. Für die „Deutschen Christen” waren deshalb Rasse, Volkstum und Nation von Gott geschenkte Lebensordnungen und ebenso der Nationalsozialismus. Dementsprechend standen n ihren Programmen solche Punkte wie Organisation der Kirche nach dem Führerprinzip, Entjudung der kirchlichen Botschaft, Ausschluss von Judenchristen aus der Kirche, Reinhaltung der germanischen Rasse oder Vernichtung des volksfeindlichen Marxismus. Folgerichtig war die nassau-hessische Kirchenverfassung vom 12.September1933 nach dem Führerprinzip organisiert, enthielt das Pfarrer- und Kirchenbeamtengesetz vom 10.Februar1934 den Arierparagraphen, wurden am 27.April1934 durch die Deutsche Evangelische Kirche alle Kompetenzen der landeskirchlichen Gremien auf die DEK übertragen. Und am 11.März 1935 wurde sogar bei der kirchlichen Verwaltung eine „Finanzabteilung” geschaffen, tatsächlich eine staatliche Behörde, die die gesamte Finanz- und Vermögensverwaltung der einzelnen Kirche in den Händen hatte.

 

Im Frühjahr 1933 gab es in Frankfurt zwar erste kirchliche Stimmen, die sich gegen die Vereinnahmung der Kirche durch den Staat wendeten. Aber bei all dem, was dann geschah, gab es fast keinen Widerstand. Einzig Kirchenrat Kübel, der primus inter pares im alten Landeskirchenrat, trat am 27.Juni 1933 zurück, als er merkte, dass niemand mit ihm gegen diese Entwicklung angehen wollte. Ja, im Prinzip begrüßte die Pfarrerschaft die „nationale Erhebung” und auch die Bildung einer einheitlichen Deutschen Evangelischen Kirche und nahm zunächst alles andere in Kauf. Erst im September 1933 organisierte sich der Pfarrernotbund, der gegen den Arierparagrafen in der Kirche, den staatlichen Einfluss und für die Freiheit der Kirche und des Bekenntnisses eintrat. Eine erste Tagung in Frankfurt gab es am 11.Dezember1933. Ab Januar 1934 begannen sich dann an vielen Stellen in Deutschland bekennende Gemeinden zu sammeln, erste bekennende Synoden bildeten sich heraus. In wenigen Monaten entstand so die Bekennende Kirche, die sich vom 29. – 31. Mai 1934 mit der Barmer Theologischen Erklärung so etwas ähnliches wie ein eigenes Bekenntnis gab. U. a. in der Evangelischen Kirche Nassau-Hessen baute sie mit Bekenntnisgemeinden und Bruderräten auf gemeindlicher, Kreis- und landeskirchlicher Ebene eine Parallelstruktur auf, die für sich in Anspruch nahm, die wahre Kirche zu sein.

 

In diese theologische und kirchenpolitische Situation hinein trat Ernst Friedrich am 15.Mai 1934 seine Tätigkeit als Vikar in der Frankfurter Friedensgemeinde an, nachdem er am 13.Mai 1934 ordiniert worden war. Er übte diese Tätigkeit als Vikar der Landeskirche bis zum 23.August1935 aus. Die Friedensgemeinde war für ihn ein schwieriges Pflaster. Seit 1924 war hier Fritz Rohrbach Pfarrer gewesen, Jahrgang 1898, DC –Mitglied seit 19331 , ausgeschieden 1934 wegen einer Ehescheidung. Seit 9.Oktober 1933 amtierte hier außerdem Pfarrer Albert Wagner, Jahrgang 1905, nach eigenen Angaben 1933/34 DC-Mitglied2. Hinzu kam am 1.April1935 Otto Schell als Pfarrer, Jahrgang 1891, DC-Mitglied3. Die Gemeindeglieder, die sich zur BK hielten, waren nicht organisiert, es gab keinen Gemeindebruderrat. So stand Friedrich, der von Anfang an der Bekennenden Kirche angehört hatte, in ständigen Konflikten mit den Amtsbrüdern und dem nicht als legitim anerkannten Kirchenregiment. Schließlich wollte ihn die Kirchenverwaltung ablösen und beauftragte ihn mit der Verwaltung der Pfarrstelle in Oberrossbach ab 9. August1935. Das verweigerte er jedoch, weil der dortige Amtsinhaber, ebenfalls ein BK-Vikar, mit Zustimmung des Kirchenvorstandes eingesetzt sei und er ihn nicht aus dem Amt drängen wollte. Daraufhin sperrte das Landeskirchenamt für die Dauer der Weigerung sein Gehalt4. Die Bekennende Kirche fing ihn auf, und er arbeitete nun als „illegaler” Vikar der BK weiter5. Natürlich nahmen die Spannungen mit den Kollegen zu. Da ging es dann oft um Kleinigkeiten, die aber die Grundlagen seiner Arbeit trafen: um die Überlassung von Räumen, die Herausgabe von Schlüsseln oder Kollekten. In der Konsequenz musste er mit seinen Anhängern nach Griesheim ausweichen, wo ihm der ebenfalls der BK angehörende Pfarrer Erich Klein Unterschlupf gewährte. Im Februar 1936 versuchte der neu gebildete Landeskirchenausschuss ein zweites Mal, ihn zu versetzen und ihn sich so wieder zu unterstellen. Nun wollte man ihm die 1. Pfarrstelle in Lauterbach zur Verwaltung übertragen. Friedrich verweigerte erneut und wurde nun auch offiziell aus dem landeskirchlichen Dienst entlassen. Er blieb aber Vikar der BK.

 

Das ging so bis zum Jahr 1937. Am 21. Juli 1937 erhielt Friedrich vom Wehrmeldeamt einen Gestellungsbefehl zu einer Wehrübung des Landsturms. Daraufhin wendete er sich zunächst an einzelne leitende Mitglieder der BK und am 11.August 1937 an den Landesbruderrat Nassau-Hessen. Dem teilte er mit, dass er den Wehrdienst verweigern, aber auch nicht gegen seinen Eid verstoßen möchte. Und er begründete seine Bedenken6. Zwei Tage später beurlaubte ihn der Bruderrat für die Wehrübung und teilte ihm u. a. mit „ … haben wir nicht die Freiheit, Ihrer Argumentation beizutreten.”7. Am 14.August suchte Friedrich das Wehrmeldeamt auf und wollte den Hauptmann sprechen, der den Gestellungsbefehl unterzeichnet hatte. Er geriet an einen Obergefreiten und dann an einen Unteroffizier, die die Köpfe schüttelten und ihn fragten, ob er das verantworten könne. Dann wurde er zum stellvertretenden Hauptmann geführt. Auch ihm trug er sein Anliegen vor und legte in einem Schreiben an das Wehrmeldeamt8 seine Gedanken dar. Dieser wies ihn auf die Konsequenzen hin und wollte ihn von seinem Vorhaben abbringen. Er äußerte aber auch, dass Friedrich doch als Pfarrer zurückgestellt werden könnte. Friedrich ließ das alles aber nicht gelten. In dem Gespräch hatte er auch den Eindruck, dass seine Gesprächspartner bereits informiert seien. Und in der Tat hatte der Landesbruderrat seine Kontakte spielen lassen, was Friedrich sehr empörte. Jedenfalls stellte die Wehrbehörde Friedrich wegen seiner „ernsthaften Gründe” zurück, was nur in wenigen Fällen geschah.

 

In einem Schreiben vom 16.August9 berichtete Friedrich dem Landesbruderrat über sein Gespräch beim Wehrmeldeamt und brachte seine Empörung darüber zum Ausdruck, dass der Landesbruderrat ihm in den Rücken gefallen sei. Daraufhin beurlaubte ihn der Landesbruderrat am 19. August bis zur völligen Klärung der Angelegenheit10. Nach einigen persönlichen Vorsprachen war schließlich für den 28.Oktober 1937 ein Gespräch angesetzt, für das Friedrich am 26.Oktober noch einmal eine schriftliche Stellungnahme verfasste11. Diese Gespräch fand jedoch wegen der Verhinderung einiger Mitglieder des Landesbruderrates nicht statt. Das Mitglied des LBR Rumpf teilte Friedrich noch am 28. mit, dass es nachgeholt werden solle12. Mit Schreiben vom gleichen Tage informierte jedoch das LBR-Mitglied Fresenius die Friedensgemeinde13, dass der Landesbruderrat Friedrich endgültig aus der Arbeit dort abgezogen habe. Friedrich erhielt auf seine Bitte, dies zu begründen, einen Beschluss mitgeteilt, in dem es u. a. hieß, dass die Verweigerung des Kriegsdienstes aus Schrift und Bekenntnis nicht begründet werden könne und dass in der BK kein Platz für einen Kriegsdienstverweigerer sei. In ein anderes Amt berief der Landesbruderrat ihn nicht mehr. Friedrich schlug sich nun recht und schlecht mit Gelegenheitsarbeiten in der Landwirtschaft und der Unterstützung seines Vaters durch14. Am 2.September1939 wendete sich Friedrich wieder an Fresenius15, kritisierte, dass aus Anlass des Kriegsbeginns keine Bittgottesdienste gehalten worden seien und erinnerte an die Begründung zu seiner Entlassung.

 

Um die gleiche Zeit entschloss er sich, sich aus Rücksichtnahme auf seine Eltern und wegen der veränderten Situation zum Sanitätsdienst bereit zu erklären. Im März 1940 folgte ein weiterer Gestellungsbefehl. Bei der Musterung am 4.März 1940 bekräftigte er, Sanitätssoldat werden zu wollen, verweigerte aber den Eid. Darauf bekam er Standortarrest und wurde am 1.April1940 dem Reichskriegsgericht vorgeführt. Dort erklärte er, dass er seine Überzeugung beibehalte, aber seinen Eltern zu Liebe nachgeben wolle. Daraufhin wurde das Verfahren wegen Wehrkraftzersetzung eingestellt. 4 Tage später wurde er aus der Haft entlassen, nachgemustert und als Sanitäter vereidigt16. Am 6.Juni 1940 wurde er eingezogen und geriet am Ende des Krieges in englische Gefangenschaft.

 

Am 22.Juli 1947 stellte Friedrichs Vater auf Grund einer VO des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Nachprüfung von Disziplinarmaßnahmen vom 2.Mai 1946 für seinen noch in Gefangenschaft befindlichen Sohn den Antrag auf Nachprüfung seines Falles an die Vorläufige Kirchenleitung in Frankfurt17. Diese reichte die Angelegenheit am 25.August zuständigkeitshalber an die Kanzlei der EKD in Schwäbisch-Gmünd, von wo der Antrag mit gleicher Begründung am 12.September1948 zurückgereicht wurde. Am 3. September 1947 war Friedrich heimgekehrt. Eine vorzeitige Entlassung als politisch Verfolgter und wegen Kriegsdienstverweigerung hatte er abgelehnt, weil er keinen Vorteil aus einer Sache ziehen wollte, die er nicht genug bestritten habe18. In den folgenden Monaten gab es dann Kontakte zur Kirchenleitung, auf die hin Friedrich am 27.Februar 1948 in einem Schreiben19 an Kirchenpräsident Niemöller seine Geschichte und seine Position darlegte. Am 1.März 1948 fand ein Gespräch zwischen beiden statt20. Daraufhin gab es offenbar auch ein Gespräch zwischen Niemöller und Personaldezernent OKR Hahn. Am 5.März 1948 teilte jedenfalls Hahn Pfr. Fresenius als Vertreter des Landesbruderrates mit21, dass nach einem Gespräch mit dem Kirchenpräsidenten Friedrichs Rehabilitierung in Angriff genommen werden solle. Er bat um einen Antrag auf Wiederaufnahme in den Kirchendienst, falls das nicht schon geschehen sein sollte. Niemöller antwortete Friedrich am 12.März 194822, dass er ihm in vielem zustimme, aber nicht darin, dass es nur Sinn habe Pfarrer zu sein, wenn alle Pfarrer Buße täten. Am 14.April 1948 antwortete Fresenius Hahn23. Er begrüßte das Schreiben Niemöllers und wollte nun Friedrich nach St. Katharinen in Frankfurt holen. Dabei äußerte er über Friedrich, dieser sei nicht leicht, echt, zuverlässig, ein guter Theologe, habe aber für Kirchenpolitik, Taktik und Rücksicht auf die gegebenen Lage kein Verständnis. Am 22.April 1948 rehabilitierte der Landesbruderrat Friedrich bezüglich seines Verhaltens in der Friedensgemeinde24. Dies reichte Friedrich aber nicht. Vielmehr erwartete er auch eine Äußerung des Landesbruderrates zu seinem Ausscheiden aus dessen Dienst25. Daraufhin beschloss der Landesbruderrat am 26.August 194826, dass er seinen Beschluss vom 17.August 1937 bedauere, dass er Friedrich nach wie vor als Bruder anerkenne und dass er es für selbstverständlich halte, dass Friedrich in den Pfarrdienst zurückkehre. Den Beschluss vom 17.August 1937 hob er auf. Am 1.Juli1949 erhielt Friedrich die Rechte eines definitiven Pfarrers, und am 5. September1949 wurde auch die Zeit von Entlassung bis Einberufung zur Wehrmacht als Dienstzeit angerechnet27.

 

Betrachten wir diese Geschichte nun etwas genauer. Seit dem Jahre 1935 galt die allgemeine Wehrpflicht. Die Verweigerung wurde mit hoher Zuchthausstrafe belegt. In der Regel wurden solche Männer ins KZ gebracht. Bei Festhalten an der Verweigerung konnte auch die Todesstrafe verhängt werden. Im Kriege galt dann § 5 der Kriegssonderstrafrechtsordnung. Hiernach war mit dem Tode zu bestrafen, wer den Fahneneid auf Adolf Hitler oder den Kriegsdienst verweigerte. Verweigernde Soldaten wurden standrechtlich erschossen. Angesichts dessen konnten die Vertreter der Wehrmacht, mit denen Friedrich zu tun hatte, nicht verstehen, dass jemand sich so verhält. Andererseits behandelten sie ihn recht wohlwollend.

 

Doch wie stand Friedrich nun zur Wehrdienstverweigerung. Schon vom 5.August 1934 ist eine Predigtausarbeitung zu Lukas 19, 41-44 erhalten28. In diesem Bibeltext wird von Jesus berichtet: „Und als er nahe hinzukam, sah er die Stadt (Jerusalem d. V.) an und weinte über sie und sprach: Wenn doch auch du erkenntest zu dieser deiner Zeit, was zu deinem Frieden dient! Aber nun ist´s vor deinen Augen verborgen. Denn es wird die Zeit über dich kommen, dass deine Feinde werden …. dich belagern und an allen Orten ängsten; und werden dich schleifen und keinen Stein auf dem anderen lassen…..” Friedrich verglich dann das Verhalten Israels gegenüber Jesus mit dem Verhalten des deutschen Volkes. Er sah den Krieg 1914-18 als ein Zeichen dafür, dass das deutsche Volk die Bergpredigt nicht gehört und sich von Jesus abgewandt hätte. Denn Jesus habe gefordert, sich bei jedem Krieg der Waffen zu enthalten. In einem zukünftigen Krieg könne zudem nicht mehr von einem Krieg im Dienste des Nächsten die Rede sein, weil es, durch die Totalität des Krieges, keine Fronten mehr gebe, sondern nur ein allgemeines Zerstören und Töten. Und schon mit der Aufrüstung oder durch Ableistung des Wehrdienstes beteilige man sich daran. Auf diese Predigt nahm er sowohl in seinem Schreiben vom 2.September 1939 wie in dem vom 6.Mai 1940 Bezug.

 

In seinem Brief an das Wehrmeldeamt vom 14. August 1937 legte er nun folgendes dar. Gott habe das Töten verboten. Um aber nach dem Sündenfall den Kampf aller gegen alle zu vermeiden, habe Gott den Staat mit dem Amt der Selbsterhaltung beauftragt. Weil er als Staatbürger die Früchte des Staates mit genieße, müsse er auch an der Verantwortung der Regierung mittragen. Im Krieg töte er deshalb nicht nur um des Staates willen sondern auch um seines Machtanteils willen und, weil er an der Aufrüstung beteiligt gewesen sei. Deshalb könne er auch nicht die Verantwortung den staatlichen Amtsträgern zuschieben. So müsse er sich fragen, ob er dann wirklich seinen Nächsten schütze und ob die Maßnahme des Staates diesem Zweck diene. Er sei dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei dem kommenden Krieg um totale Aufrüstung, Mobilmachung und Vernichtung handele. Die Fronten würden durch Flugzeuge übersprungen. Der Krieg diene nicht mehr dem Schutz des Nächsten. Krieg sei nicht mehr eine notwendige Sünde sondern eine vermeidbare. Deshalb lehne er den Dienst mit der Waffe ab und stelle sich dem Kriegsgericht zur Verfügung. Dabei bekenne er sich mitschuldig an der bisherigen Vorbereitung des Krieges. Die Kirche, die Gemeinde und seine Familie billigten diesen Schritt nicht. Er beanspruche nicht Schonung und Entbindung vom Militärdienst als Geistlicher, denn es wäre egoistisch und schlecht, andere kämpfen zu lassen, um selbst angeblich reine Hände zu haben. Ein evangelischer Pfarrer sei auch nicht heiliger als jeder andere Christ. Er wolle sich auch nicht als unschuldig hinstellen gegenüber anderen, denn er habe die letzte Lösung auch nicht. Er habe keine körperlichen Leiden angegeben (obwohl er früher einen Schädelbruch gehabt hatte, d.V.).

 

In seinen Briefen vom 11.August, 26.Oktober 1937 und 6.Mai 1940 an den Landesbruderrat argumentierte er dann ähnlich. Zusammengefasst29 ging es um folgende Analyse:

 

  1. In der Friedensfrage ist von christlichen Kirchen vieles geredet, geschrieben und gelesen worden, das keinerlei praktische Konsequenzen gehabt hat. Deshalb zweifelt er am Sinn besserer Begründungen und steht nun zwischen der kirchlichen Lehre und dem, was ihn getrieben hat, Theologe zu werden: Ist Gott und warum muss Gott sein? Was ist denn sicher, wenn nicht das, dass Gott einmal das tun wird, worauf die Bibel hinzielt?30
  2. Im Alten Testament verheißt Gott durch die Propheten die Aufrichtung von Frieden und Gerechtigkeit durch den Messias. Militärische Rüstung ist deshalb ein Zeichen des Misstrauens gegen Gott.31
  3. Die Bergpredigt im Neuen Testament verdammt die Vorbereitung des Krieges als ein Stück der Selbstherrlichkeit des Menschen gegenüber Gott.32
  4. Die Kirchengeschichte bestätigt, dass die Kirche sich mehr und mehr von der Welt trennt und nicht mehr verbindlich macht, was mit Christus gekommen ist33.
  5. Dogmatisch wird festgestellt, dass Gottes Heil nur im Wort zugesagt sei, nicht aber als Tun des Menschen (Karl Barth gegen den Kulturprotestantismus, d. V.). Das gilt doch auch hinsichtlich der Friedensfrage34.
  6. Alle Offenbarung Gottes geschieht senkrecht von oben (Karl Barth, d. V.). Ob ein Wehrdienstverweigerer von menschlich-rationaler Erkenntnis getrieben ist oder von biblischer, weiß nur Gott35.
  7. Praktisch ergibt sich daraus, dass Opfer nicht nur für den Krieg sondern auch für den Frieden gebracht werden müssen.

 

Friedrich nahm für sich nicht in Anspruch, Recht zu haben, weil er sich weder für einen Alleswisser noch für einen Propheten hielt. Er berief sich aber auf die These 2 der Barmer Theologischen Erklärung „Jesus Christus ist Gottes Anspruch auf unser ganzes Leben”. Und er fragte, ob das nicht auch auf die staatliche Aufrüstung angewendet werden müsste. Damit wollte er seine Kirche nötigen, „nach einer bestmöglichen Belehrung Stellung zu nehmen”36. Das ging also einher: die persönliche Bescheidenheit und die Erwartung, dass seine Kirche sich ernsthaft den von ihm angeschnittenen Fragen stelle.

 

Die grundsätzliche Entscheidung des Landesbruderrates hierzu vom 28.Oktober 1937 hatte folgenden Wortlaut:

 

  1. Von Schrift und Bekenntnis aus kann die Verweigerung des Kriegsdienstes nicht begründet werden.
  2. Die Bekenntnisse der Reformation weisen gegenüber jedem schwärmerischen Verständnis des Krieges daraufhin, dass ein Christ in der Regel genauso Kriegsdienst leisten kann, wie er auch als Christ im Amte der Obrigkeit das Schwert führen kann (z.B. Richter sein u. ä.).
  3. Die Kirche ist sich darüber klar, dass in der Gegenwart das Kriegsproblem durch eine Reihe von Umständen außerordentlich kompliziert geworden ist. Trotzdem gilt es nach wie vor als communis opinio, dass auch heute noch, trotz dieser Komplizierung, die Teilnahme am Kriegsdienst in keiner Weise im Widerspruch steht zu Schrift und Bekenntnis, dass vielmehr auch heute noch die Erfüllung des Militärdienstes als das Gebotene erscheint. Die Kirche muss sich aber die Freiheit wahren, gegenüber einem Missbrauch der der Obrigkeit verliehenen Gewalt u. U. protestierend Zeugnis abzulegen.
  4. Da sich die Kirche z. Zt. zu diesem Protest nicht aufgerufen weiß, verstößt heute der Einzelne, der den Kriegsdienst verweigert, gegen die Unterweisung, die die Kirche heute nach dem ihr geschenkten Maß an Erkenntnis ihren Gliedern zuteil werden lässt. Wir sind der Überzeugung, dass der Einzelne, der glaubt, den oben genannten Protest anmelden zu müssen, dies auf eigene Verantwortung tut, aber kein Amt in der Kirche ausüben kann, falls er nach brüderlicher Beratung bei seiner vorgefassten Meinung beharrt.

 

Betrachtet man die sich gegenüberstehenden Positionen, dann muss man sich bemühen, nicht von heute aus zu urteilen. Sicher entsprach die Position des Landesbruderrates einer allgemeinen Meinung. Aber es überrascht die Härte der Aussage und der Konsequenzen. Da rang ein Amtsbruder in einer schwierigen Frage mit sich und seiner Umgebung. Er argumentierte ausführlich und differenziert. Und dem wurde nur der Hinweis auf die communis opinio entgegengesetzt. Theologisch wurde überhaupt nicht argumentiert. Vielleicht ist dies ja in Einzelgesprächen geschehen. Aber man fragt sich nach den Motiven. Hatte man im Landesbruderrat nur die staatlichen Eingriffe in die kirchliche Existenz im Blick gehabt und die innen- und außenpolitische Entwicklung nicht wahrgenommen? Schlug hier durch, dass viele Mitglieder der Bekennenden Kirche die staatliche Neuordnung von 1933 immer noch bejahten? Wollte man angesichts des schwierigen Verhältnisses zur eigenen Kirche und dem Staat nur vermeiden, dass man auch noch wegen der Friedensfrage angegriffen würde? Oder war es die hilflose Reaktion auf die provozierenden Fragen an die eigene Theologie und das eigenen Selbstverständnis?

 

Immerhin gab es schon seit der Antike die Lehre vom gerechten Krieg, die von der mittelalterlichen Scholastik differenziert erarbeitet und dann immer weiter entwickelt worden war. Offensichtlich hatte sich Friedrich mit ihr befasst, wie einige seiner Überlegungen vermuten lassen. Diese Lehre war eigentlich der Versuch, ungerechte Kriege zu brandmarken und sie zu verhindern. Allerdings diente sie häufig eher zur Rechtfertigung von Kriegsdienst und von Kriegen. Immerhin konnte sie aber in der Auseinandersetzung mit der Verweigerung des Kriegsdienstes Kriterien geben: den zulässigen Kriegsgrund, die gerechte Absicht der Kriegführenden, den Krieg als letztes Mittel zur Wiederherstellung des Rechts, die Aussicht auf Frieden mit dem Kriegsgegner und die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Auch Martin Luther hat sich in den Schriften „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei” von 1523 und „Ob Kriegsleute auch im seligen Stande sein können” von 1526 mit der Frage des Kriegsdienstes befasst. Darin hat er in den Vordergrund gerückt, dass der Mensch der Obrigkeit untertan ist und deren Gewalt dulden muss. Er hat aber auch beschrieben, wie sich eine gute Obrigkeit zu verhalten hat, und staatliche Gewalt zum Schutz der Schwachen, zur Bestrafung von Rechtsbrechern und zur Abwehr von Angriffen für zulässig erklärt. In der ersten Schrift sagt er für den Fall, dass der Fürst unrecht hat, allerdings auch, dass man Gott mehr gehorchen soll als den Menschen. Dietrich Bonhoeffer schließlich hat in seinem Katechismus von 1936 geschrieben, dass ein Christ niemals an einem ungerechten Krieg teilhaben könne. Und auf der Ökumenischen Jugendkonferenz auf Fanö im gleichen Jahre hat er sogar alle Kirchen in der Welt aufgerufen zur Absage an jeden Krieg. Auch im modernen Völkerrecht kommen Gesichtspunkte wie ultima ratio, Schutz der Zivilbevölkerung und Proportionalität vor. Immerhin hätte das zu einer abwägenden Stellungnahme Anlass geben können. So lässt diese, wohl einzige, Stellungnahme der Bekennenden Kirche zur Kriegsdienstfrage mehr Fragen offen, als sie beantwortet und löst das Problem autoritär.

 

Eine späte Rechtfertigung erfuhr Friedrich nach seinem Tode. Anlässlich des Trauergottesdienstes am 18.Juli 1985 äußerte Oberkirchenrat i. R. D. Karl Herbert, früherer Stellvertreter des Kirchenpräsidenten der EKHN, in der Predigt,: „Wir, die wir damals in der Bekennenden Kirche Verantwortung trugen, wir mussten uns hinterher schämen vor diesem unserem Bruder Friedrich. Da haben wir 1937 im Landesbruderrat kühn den Satz formuliert und ihm geschrieben: <<Von Schrift und Bekenntnis aus kann die Verweigerung des Kriegsdienstes nicht begründet werden.>>. Und nun hat er gegen uns alle recht behalten. Nicht, dass wir jetzt seine Entscheidung zum Gesetz machen für alle. Aber das ist uns doch aufgegangen: dass die Verweigerung auch ein legitimes christliches Zeugnis und eine echte christliche Entscheidung darstellt, ja vielleicht das deutlichere Zeichen …”37.

 

Zusammenfassend kann man sagen: Friedrich begründete die Totalverweigerung weltlich im Sinne Fichtes, nach dem jeder so handeln soll, als hinge von ihm und seinem Tun allein das Schicksal der deutschen Dinge ab. Er begründete sie christlich, weil das Partizipieren am Krieg gegen Gottes willen sei. Dabei sei der Krieg bis zum 1. Weltkrieg angesichts der Wahrung der Interessen von Familie und Volk das geringere Übel gewesen. Nun aber sei das geringere Übel, schuldig zu werden durch Verweigerung des Kriegsdienstes38. Dass er dann doch Kriegsdienst leistete, lag daran, dass er bis zum Kriegsausbruch die Verantwortung für seine Eltern der für Staat und Kirche unterordnete. Als der Krieg nicht mehr zu verhindern war, gab er der Verantwortung für seine Eltern den Vorrang.

 

Zurückgekehrt in seine Kirche, war Friedrich vom 1.Mai 1948 bis 30.Juni 1949 Pfarrverwalter und vom 1.Juli 1949 bis 31. Juli 1966 Pfarrer an der St. Katharinengemeinde zu Frankfurt a. M., allerdings nicht als ständiger Pfarrer39. Im Jahre 1960 scheiterte eine definitive Anstellung in St. Katharinen daran, dass bei der Abstimmung im Kirchenvorstand die notwendige Einstimmigkeit wegen einer Stimme fehlte40. Auch danach gab es Probleme in und mit der Gemeinde. 1965 wollten ihn die Vorgesetzten zu einem Stellenwechsel bewegen, um in St. Katharinen einen Neuanfang zu ermöglichen. Dem verweigerte er sich41. So wurde 1966 Friedrichs Pfarrbezirk verselbständigt und die Nordgemeinde gegründet, deren Pfarrer er vom 1.August 1966 bis zum 31.Mai1980 war42. Hier galt sein ganzes Engagement den alten Menschen. Die Gemeinde verfügte nur über einfache Räume in einem misch genutzten Haus. Friedrich wollte lieber ein Altenheim bauen als schöne Kirchengebäude.

 

Das, was ihn Jahrzehnte vorher fast das Leben gekostet hatte, trieb ihn auch nach dem Krieg um: die Frage nach der eigenen Schuld, der Schuld seiner Kirche, der Schuld der Deutschen, und wie damit umzugehen sei. Er sprach von Kollektivschuld und davon, dass die im Krieg davon Gekommenen nicht Buße täten. Seine Predigt am Bußtag 195543 verschreckte die Zuhörer, ja ärgerte sie. Etliche verließen die Kirche, denn solche Gedanken, solche Mahnungen und Vorwürfe hörte man nicht gerne. Und er war ein treuer Begleiter der Friedensbewegung. Im schwarzen Anzug nahm er an ihren Veranstaltungen teil, als Alter mit dem weißen Haar unter den Jungen. In einer Zeit heftigster Auseinandersetzungen um Wiederaufrüstung und atomare Waffen, in der es überhaupt nicht so schien, als könne eine friedliche Gesinnung in Deutschland so viele erfassen, wie das heute der Fall ist. Auch da war er bei denen, die ihrer Zeit voraus waren. Wundert es, dass das nicht zusammenging mit einer gutbürgerlichen Kirchengemeinde wie der St. Katharinengemeinde?

 

Ich komme zum Schluss. Ernst Friedrich war ein eigenwilliger Mensch, der es ernst nahm mit dem Christsein. Dabei machte er es sich selbst nicht leicht und den Menschen um sich herum auch nicht. Er wollte nichts besonderes sein und erwartete doch, dass seine Kirche ihm mehr Verständnis gegenüber aufbrächte. Und diese Erwartung teilen wir wohl heute auch noch. Bei der jetzigen Beschäftigung fühle ich meine Erinnerung an ihn bestätigt. Für uns in der Verwaltung des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main war er mit seiner beharrlichen Art anstrengend. Aber unsere gemeinsame Meinung war, dass er nie etwas für sich persönlich erreichen wollte, sondern immer für andere, und dass er es durch und durch ehrlich meinte.

 

Literatur und Quellen

 

Bredemeier, Karsten: Kriegsdienstverweigerung im Dritten Reich. Baden-Baden 1991.

 

Büttner, Gerhard/ Petri, Dieter/ Röhm, Eberhard (HG.): Wegstrecken. Beiträge zur Religionspädagogik und Zeitgeschichte. Calw, 1998.

 

Hofmann, Martin u.a. (HG.): Dokumentation zum Kirchenkampf in Hessen und Nassau, 9 Bände, Darmstadt 1974-1996, insbes. Bd. 6, S. 382 ff.

Proescholdt, Joachim: Was sie dachten, was sie glaubten. Theologien und Frankfurter Theologen im 20 Jahrhundert. In: Telschow, Jürgen (Hg.): Alles hat seine Zeit. 100 Jahre evangelische Kirchengemeinden im alten Frankfurt3er Stadtgebiet-100 Jahre evangelischer Gemeindeverband. Frankfurt a. M. 1999.

 

Telschow, Jürgen: Die alte Frankfurter Kirche. Frankfurt a. M. 1979.

 

Telschow, Jürgen/Reiter, Elisabeth: Die evangelischen Pfarrer von Frankfurt am Main. 2. Auflage, Frankfurt 1985.

 

Zentralarchiv der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Darmstadt, Akten: Abkürzung ZAEKHN.

 

1 ZAEKHN 120A-937

2ZAEKHN 120A-537

3ZAEKHN 120A-2744

4ZAEKHN 120A-2744

5 Bredemeier S. 169

6 ZAEKHN 120A-1169

7 ZAEKHN 120A-1169

8 ZAEKHN 120A-1169

9 ZAEKHN 050404/31, nach KKD Bd. VI, 384

10 ZAEKHN 050404/33, nach KKD, §86

11 ZAEKHN 050404/36 und 120A-1169, KKD Bd. VI, 387

12 ZAEKHN 050404/37

13 ZAEKHN 120A-1169 und 050404/38 nach KKD Bd.6, S. 392

14 Röhm

15 ZAEKHN 050404/40, KKD Bd. VI, 392

16 Darstellung in seinem Bericht an den LBR vom 6.Mai 1940, ZAEKHN 050404/41, KKD Bd. VI, 395

17 hierzu und dem folgenden ZAEKHN 120A-1168

18 ZAEKHN 62A-1035

19 ZAEKHN 050404/42, KKD Bd. 6, 398

20 Böhm

21 ZAEKHN 120A-1168

22 ZAEKHN 120A-1168

23 ZAEKHN 120A-1168

24 ZAEKHN 120A-1168

25 Brief Friedrichs an Niemöller vom 24. Mai 1948, ZAEKHN 050404/45, KKD Bd.6, 400

26 ZAEKHN 120A-1168

27 ZAEKHN 120A-1168

28 Bredemeier, S. 172

29 Bredemeier S. 173 ff.

30 Brief vom 2.9.1939 an Fresenius

31 Brief vom 26.10.1937 an Landesbruderrat

32 Papier ohne Datum, vor 1.4.1937, nach Bredemeier S. 174

33 Brief vom 26.10.1937 an Landesbruderrat

34 Brief 2.9.1937 an Fresenius

35 Brief vom 26.10. 1937 an Landesbruderrat

36 Brief vom 26.10.1937 an Landesbruderrat

37 Bredemeier S. 168

38 Bredemeier S. 177

39 Telschow, Die evangelischen Pfarrer..., S. 105f.

40 ZAEKHN 120A-1168

41 ZAEKHN 120A-1169

42 Telschow, Die evangelischen Pfarrer, S. 105f.

43 Sonderdruck: Landes-Buß- und Bettag 16. November 1955, zehn Uhr, Katharinenkirche Frankfurt a. Main

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