Luther 1521

  • Jürgen Telschow

Wie Luther 1521 nach Worms kam, wie er das erlebte und wer daran mitwirkte



Vor vier Jahren wurde an Martin Luthers Thesenanschlag erinnert. In diesem Jahr geht es um den Reichstag in Worms 1521, übrigens eine Ortswahl, die einen Bogen in die Gegenwart schlägt. Verfassungsmäßig hatte der erste Reichstag mit einem neuen König in Nürnberg stattzufinden. Aber dort grassierten Seuchen, so dass man nach Worms auswich. Ich denke, in diese Situation können wir uns im Jahr 2021 gut hineinversetzen. Können wir das aber auch im Hinblick auf Luthers Anwesenheit dort? Was 1517 als kircheninterner Diskussionsbeitrag begonnen hatte, kam nun auf die große politische Bühne, den Reichstag. Wie konnte das sein? Wer hat da welches Spiel gespielt? Welchen Anteil hatte daran Luther selbst und welchen ganz andere Personen?


Luther hatte 1517 seine Thesen veröffentlicht und damit für Unruhe in der kirchlichen Welt gesorgt. Deshalb musste er sich schon am 26. April 1518 in Heidelberg vor dem Generalkonvent seines Ordens, der Augustinereremiten, rechtfertigen. Hatte doch die Ordensleitung von der Kurie in Rom den Auftrag erhalten, Luther zum Schweigen zu bringen. Das zeigte, dass man im Vatikan das Aufbegehren dieses kleinen Professors an der kleinen, erst 1502 gegründeten, Universität, in einer kleinen Stadt am Rande der Zivilisation ernst nahm. Doch das Gegenteil geschah. Die Augustinereremiten solida-risierten sich mit Luther. Diplomatische Versuche, Luther zum Einlenken und so zum Schweigen zu bringen, scheiterten. Vom Juli bis Oktober 1518 fand in Augsburg der letzte Reichstag unter Kaiser Maximilian I. statt. In dieser Zeit erhielt Luther eine Vorla-dung nach Rom, um sich wegen des Vorwurfs der Ketzerei und des Ungehorsams gegenüber dem Papst zu verantworten. Über seinen Freund Georg Spalatin, Sekretär und Berater des Kurfürsten, bat er den Kurfürsten und seinen Kanzler daraufhin zu wirken, dass er nicht nach Rom reisen müsse. War er sich doch der großen Gefahr bewusst. Schließlich war das Schicksal von Johannes Hus noch in guter Erinnerung. Der Kurfürst erreichte das dann auch.


Und damit sind wir bei den drei wichtigsten Personen, ohne die Luthers Erfolge nicht denkbar sind. Georg Spalatin, Theologe und Jurist, Humanist; als Privatsekretär des Kurfürsten einer der wichtigsten Ratgeber des Fürsten; geistesverwandt mit Luther und mehr und mehr dessen Freund; Bindeglied zwischen dem Kurfürsten und Luther, den der Kurfürst nie empfangen hat. Kurfürst Friedrich genannt der Weise, regierend von 1485 -1525; einer der mächtigsten Herrscher des Deutschen Reiches um 1500; Kandidat für die Kaiserwahl 1520; tatkräftiger Renaissance-Fürst; frommer Katholik mit einer einer der größten Reliquiensammlungen; Gründer der Wittenberger Universität. Und schließlich Gregor Brück; Jurist; von 1519 bis 1529 Kanzler des Kurfürstentums, da-nach „Rat von Haus aus“; Leiter der kurfürstlichen Verwaltung und prägende Kraft der sächsischen Politik; Vertreter Kursachsens bei vielen Verhandlungen der großen Politik, Verfasser der Protestation von Speyer und der Einführung zu Confessio Augustana; mit Landgraf Philipp von Hessen Begründer des Schmalkaldischen Bundes.


Mitte Oktober 1518, während des Reichstages in Augsburg, wurde Luther so zu einem Verhör durch den päpstlichen Sondergesandten, Kardinal Thomas Cajetan, zitiert. Ca-jetan war Dominikaner und damit Ordensbruder des von Luther scharf attackierten Johann Tetzel. Das Gespräch war brisant. Es gab viele kirchenrechtliche und politische Fußangeln, und Äußerungen Luthers konnten durchaus für seinen Orden gefährlich werden. So entband der Ordensgeneral Johannes von Staupitz Luther von seiner mön-chischen Gehorsamspflicht. In dem Gespräch gelang es weder Cajetan, Luther zum Wi-derruf zu bewegen, noch Luther, Cajetan von seiner Theologie zu überzeugen. Auch wei-tere geheimdiplomatische Versuche des Vatikans bewirkten weder am sächsischen Hof noch bei Luther ein Umdenken.


Im Juli 1519 stellte sich Luther dann einer Disputation mit dem Ingolstädter Professor Johannes Eck in Leipzig. Eck lehrte neben Theologie auch Logik, Geographie und kano-nisches Recht. Eck war ein renommierter Disputant und gewandter Diskutierer, dem es auch gelang, Luther immer wieder in die Enge zu treiben und ihn zu gewagten Aussagen zu verleiten. So stimmte er einigen Thesen des als Ketzer verbrannten Jan Hus zu. Die Disputation wurde für Luther zu einer Niederlage.


Er wurde aber nun erst recht mit immer neuen Schriften aktiv und veröffentlichte seine großen Reformschriften. Politische oder kirchenpolitische Fragen standen zunächst nicht im Vordergrund, verbargen sich aber in manchen theologischen Argumentationen. Zunehmend mehr aber agierte er politisch. So äußerte er sich schriftlich zunächst zu folgenden Themen: 1518 zu Ablass und Gnade, 1519 zum heiligen Leiden Christi, zur Vorbereitung auf das Sterben, zum Sakrament der Busse, zum Sakrament der Taufe, zum Sakrament des heiligen wahren Leichnams Christi; dann aber auch 1520 zum Bann, zu den guten Werken, zur heiligen Messe, zum Papsttum in Rom und forderte den christlichen Adel deutscher Nation auf, ihn in seinen Reformbestrebungen zu unter-stützen. Schließlich beschrieb er die Situation der Kirche als eine Babylonische Gefangenschaft. Das alles führte zu weiteren kirchlichen Schritten gegen ihn.


Doch warum war das alles so brisant? Weil Luther an einem der Grundprinzipien der Institution Kirche rüttelte. Als Dr. theol. fühlte Luther sich der Suche nach der Wahrheit verpflichtet. Aber er war Mitglied einer theologischen Fakultät. Nach kirchlichem Selbst-verständnis war es Aufgabe der Fakultäten, über die Reinheit der katholischen Lehre zu wachen. Im Dienste des Papstes hatten sie ausschließlich die päpstlichen Lehrentschei-dungen zu erläutern, nicht aber sie nachzuprüfen oder anzuzweifeln oder gar eigene Lehren zu entwickeln. Nun aber erklärte Luther, auch der Papst und und die Konzile könnten irren. Auch beanspruchte er für sich als Wissenschaftler das Recht zu prüfen, ob die Lehrentscheidungen mit der Bibel vereinbar seien. Bei Meinungsverschiedenheiten solle ein unabhängiges Schiedsgericht entscheiden. Das war für Rom höchst gefährlich.1


In der zweiten Jahreshälfte 1519 fällten die theologischen Fakultäten von Köln und Lö-wen das Häretikerurteil über Luther. Ein Ketzerprozess in Rom endete am 1. Juni 1520 mit dem Urteil des Konsistoriums. Das Urteil stellte 41 Irrlehren Luthers fest, erklärte ihn zum Ketzer und verlangte von ihm den Widerruf binnen 60 Tagen. Obwohl es noch verschiedene Versuche der Vermittlung gab, widerrief Luther nicht. Vielmehr verbrannte er am 10. Dezember 1520, genau 60 Tage nach der Bekanntgabe, u. a. einen Druck der Bulle mit der Bannandrohung in Wittenberg vor dem Elstertor. Das römische Häretiker-Urteil hatte die Konsequenz, dass der Kaiser nunmehr die Reichsacht aussprechen musste. Dies konnte er aber rein rechtlich nicht, ohne sich mit den im Reichstag ver-sammelten Reichsfürsten ins Benehmen zu setzen. Somit war der Fall Luther nunmehr endgültig nicht mehr eine kircheninterne Angelegenheit, sondern eine hochpolitische. Hinzukam die Haltung von Kursachsen.


Der sächsische Kurfürst Friedrich der Weise, beraten von seinem Beichtvater Georg Spalatin und seinem Kanzler Gregor Brück, wollte die aus seiner Sicht ungerechte Be-handlung seines renommierten Professors nicht hinnehmen und diesen schützen. Doch versuchte der Vatikan, weiter Druck auf den Kurfürsten auszuüben und ihn zu Maß-nahmen gegen Luther zu bewegen. Friedrich entzog sich persönlichen Gesprächen und ließ Gregor Brück agieren. So führte dieser auf der Rückreise von Aachen, wo Ende Ok-tober 1520 Karl V. zum deutschen König gekrönt worden war, in Köln ein Gespräch mit den päpstlichen Legaten Nuntius Marinus Carraciolo und dem Sondergesandten Gira-lamo Aleander. Im Auftrag des Kurfürsten erklärte Brück den beiden unmissverständ-lich, dass in dieser Sache nicht entschieden werde ohne vorherige Prüfung durch recht-schaffene und gelehrte Männer. Aber man tat noch einen anderen Schritt. Zu gleicher Zeit war der bekannte Humanist Erasmus von Rotterdam in Köln anwesend. So führten Brück und Spalatin auch mit ihm ein Gespräch. In einem Bericht darüber zitierte Spalatin Erasmus mit den Worten: „Die Welt dürstet nach evangelischer Wahrheit, und wir dürfen ihr keinen strafbaren Widerstand entgegensetzen“.


Mit einem Schreiben vom 28. November 1520 wandte sich der Kaiser nun direkt an Friedrich: „Hochgeborener lieber Oheim und Kurfürst …“ Er schlug vor, „Du wollest den obenerwähnten Luther mit dir auf den künftigen Reichstag nach Worms bringen“ , um ihn auf dem Reichstag durch verständige Personen verhören zu lassen. Am 20. Dezember 1520 antwortete Friedrich: /„Allergnädigster Herr! Eurer kaiserlichen Majestät gebe ich untertänig zu erkennen, daß ich mich Dr. Martins Schreiben oder Predigten zu vertreten oder zu verantworten nie angemaßt, sondern diese seiner eigenen Verantwortung über-lassen habe. Daß ich aber gebeten habe, wider Luther nichts zu tun, er wäre denn zuvor gehört worden, ist darum geschehen, daß die Wahrheit – und ob Luther in seinem Schreiben irre – an den Tag komme.“2


Hier wurde die sächsische Taktik deutlich. Man positionierte sich nicht für oder gegen Luther, sondern erklärte, dass eine Entscheidung des Kurfürsten nicht erfolgen könne, ohne dass rechtschaffene und gelehrte Männer die Angelegenheit geprüft hätten. Auch wollten die Sachsen, dass es nicht zu einem Geheimverfahren ohne Anhörung des Betroffenen wie in Rom, Köln und Löwen kommt. Der Kaiser musste dagegen nach dem Wirksamwerden der Bannbulle eigentlich für die Verhängung der Reichsacht über Luther sorgen. Er konnte dies aber nicht, ohne es mit den Reichsständen auf dem Reichstag verhandelt zu haben. Der am 27. Januar 1521 beginnende und bis zum 26. Mai tagende Reichstag von Worms war also der rechte Ort für die Behandlung des Falls Luther. Doch auch die Gegenseite war nicht untätig. Schon am 29. Dezember 1520 wurde im kaiser-lichen Umfeld ein Edikt formuliert und beraten, mit dem die Reichsacht über Luther verhängt werden sollte. Es kam aber nicht zur Ausführung.3 Und am 19. Februar 1521 gab es einen heftigen Streit im Kurfürstenkollegium wegen Luther. Hiervon berichtete Aleander. Es sei so weit gekommen, dass der Sachse (Friedrich der Weise) und der Bran-denburger (Joachim I.) handgemein geworden wären. Auch Kurfürst Ludwig von der Pfalz habe bei dieser Gelegenheit – obwohl er sonst den Mund nicht auftue – zugunsten Luthers und zur Schmach des römischen Stuhles wie ein Stier gebrüllt. Die drei geistlichen Kurfürsten4 und der Brandenburger hätten dann einen Beschluss im Sinne Aleanders gefasst, worauf Sachsen und Pfalz unter Protest die Sitzung verlassen hätten. So beschloss man dann einen Kompromiss, nach dem die Reichsstände den Kaiser vor übereilten Handlungen warnten und vorschlagen, Luther durch Fachleute zu befragen. Der Kaiser wollte jedoch nicht, dass auf dem Reichstag über die Autorität des Papstes oder über die Rechtsverbindlichkeit päpstlicher Dekrete diskutiert würde. Luther solle kommen, aber nur befragt werden, ob er widerrufe oder nicht.


In zähen Verhandlungen gelang es Gregor Brück zu erreichen, dass Luther selbst vom Kaiser eingeladen wurde und der Kaiser ihm freies Geleit zusagte. Zur Vorbereitung der Beratungen beauftragte der Kaiser den päpstlichen Gesandten Aleander, vor den ver-sammelten Ständen über Luther zu reden. Dies tat der mit einer dreistündigen latei-nischen Ansprache. Hierüber gibt es ein Protokoll von Gregor Brück, überschrieben mit folgenden Worten: „Was der Aleander am Aschermittwoch auf diesem Reichstag hier zu Worms vor Kaiserlicher Majestät, Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reiches wider Dr. Martinus Luther geredet hat.“ Dabei berichtete Aleander, dass man ein Gespräch mit Friedrich dem Weisen gesucht habe, das aber wegen dessen Krankheit nicht habe statt-finden können. Deshalb habe das Gespräch in Köln mit den sächsischen Gesandten stattgefunden. Deren Antwort habe aber nicht der päpstlichen Bitte entsprochen. Er setzte sich dann mit verschiedenen Äußerungen Luthers auseinander und kam zu dem Schluss, dass die Bücher Luthers verbrannt und ein Edikt gegen Luther ausgesprochen werden müsse.


In der folgenden Zeit versuchte man auf verschiedenen Wegen, Friedrich den Weisen für Schritte gegen Luther zu gewinnen. Dazu wurde der Beichtvater des Kaiser, der Fran-ziskanermönch Glapio, vorgeschickt. Der war ein in Gesprächen sehr geschickter Mann, dem sich der Kurfürst nicht stellen wollte. Sein Ziel war es, das „Biest Luther“ unter allen Umständen vom Reichstag fernzuhalten. So kam es zu vier Gesprächen zwischen Glapio und Brück. Glapio redete viel, mal positiv, mal negativ über Luther. Deshalb machte Brück den Vorschlag, Glapio solle seine Gedanken schriftlich niederlegen, „nachdem ich der Heiligen Schrift nicht gelehrt bin“. Glapio bestand aber auf mündlichem Verhandeln. Das Ziel der Sachsen blieb, Luther vor ein Gelehrtengericht zu bringen. Versuche, einen Kompromiss auszuhandeln, scheiterten aber an der Ablehnung Aleanders. So forderte der Kaiser den Kurfürsten Anfang März 1521 auf, Luther nach Worms zu rufen. Hier setzte sich Brücks Auffassung am sächsischen Hof durch, dass der Kaiser Luther selbst einladen müsse. Nur der könne die Sicherheit des Geleits für Luther gewährleisten. So geschah es dann auch. Trotzdem war man sich nicht sicher, ob Luther sich darauf ein-lassen solle. Konnte man sich doch nicht vorstellen, dass Luther widerruft, und hatte Sorgen, was dann geschähe. In einem Schreiben an Spalatin äußerte sich Brück so: „Ich weiß nicht genau, was Martino tunlich sei; ich denke aber, ihm ist nicht anders zu raten, als daß er komme.“


Doch wie verhielt sich Luther? Er wusste von den Bemühungen, seine Sache vor den Reichstag zu bringen, und war begierig seine Position vor dem Reichstag zu verteidigen. So hatte er bereits im August 1520 eine an Karl V. gerichtete Flugschrift in Umlauf ge-bracht und seine Bereitschaft erklärt, die beanstandeten Lehrsätze zu rechtfertigen. Auch wies er auf die „unaufhörliche verfolgung, schmehung, fahr und alles ubell“5 hin, denen er seit drei Jahren ausgesetzt sei. Aber er entschuldigte sich auch dafür, dass er /„bisher zuweyln … zu ernstlich odder schimpflich geschrieben“ habe. In der Sache aber blieb er bei seiner Position und forderte, als „/gehorsamer son der heyligen Christlichen kirchen … mit bestendigem grund der heyligen schrift“/ belehrt zu werden. Als die Dinge konkreter wurden, schickte er Anfang 1521 je ein Exemplar der Flugschrift an den Kaiser und den Kurfürsten. Der Kaiser las sie nicht, sondern zerriss sie sofort. Als Luther nun die Ladung bekam, war er sich nicht sicher, wie das für ihn ausgehen könnte. Johannes Hus stand ihm wieder vor Augen. Aber Angst hatte er nicht. Viel zu sehr war er von sei-ner Berufung überzeugt, die neu entdeckte Wahrheit der Reichsversammlung zu ver-mitteln und damit Rom zu entlarven. Seinem Mentor Staupitz schrieb er: „Bisher ist in dieser Sache nur gespielt worden, jetzt wird es ernst“.



Luther erhielt die Ladung am 26. März 1520 und reiste am 2. April 1521 ab. Er fuhr auf einem einfachen Pferdewagen, der mit vier Sitzen und einem Dach versehen worden war, also alles andere als bequem. Den Wagen hatte der Rat von Wittenberg von einem Gold-schmiedemeister gemietet. Auch hatte er dem armen Professor Luther 20 Gulden Zehr-geld mitgegeben. Reisebegleiter waren: der Wittenberger Theologieprofessor Nikolaus von Amsdorf, der Luther auch 1519 zur Leipziger Disputation begleitet hatte; aus Erfurt der Jurist und Theologe Justus Jonas, der wohl mitfuhr, weil er in Worms die Ernennung zum Professor in Wittenberg durch den Kurfürsten erwartete; als Vertreter der Studen-tenschaft der pommersche Adlige Peter von Suaven und, der Ordensregel entsprechend, der Ordensbruder Johann Petzensteiner. Dies symbolisiert, dass Stadt und Universität Wittenberg, aber auch andere Theologen wie auch sein Orden hinter Martin Luther standen. Interessant ist, dass der Staat sich nicht beteiligte. Die wichtigen Leute waren ohnehin in Worms, und man wollte sich wohl öffentlich nicht zu sehr mit Luther soli-darisieren. Als Rechtsberater des Vorgeladenen fungierte der Wittenberger Rechtspro-fessor Hieronymus Schurf. Unterwegs wurde Luther überall begeistert begrüßt und hielt auch Predigten. Wie schon öfter litt Luther unter großen Verdauungsschwierigkeiten, die ihm die Reise jedoch zu einer großen Plage machten. Er betrachtete das als Prüfung Got-tes. Auf der Hin- und Rückreise übernachtete er auch in Frankfurt, hier allerdings mit Kontakten zu Einheimischen, aber ohne großes Aufsehen. Ja, es gibt nicht einmal evan-gelische Quellen von seinem Aufenthalt hier, sondern nur eine katholische.


Am Tag seiner Ankunft schrieb Luther noch einen Brief an Georg Spalatin in Worms, der etwas von seinem Seelenzustand erahnen lässt: „Dem würdigen Herrn Magister Georgio Spalatino, fürstlich sächsischem Prediger, meinem gunstigen Herrn und Freunde!

Heil! Wir sind endlich, mein lieber Spalatin kommen, ob mich wohl der Satan durch mehr als eine Krankheit zu verhindern gesucht. Denn den ganzen Weg von Eisenach bis hieher bin ich immer schwach gewesen, und bin es noch, auf solche Art, die ich vorhero gar nicht erfahren. Ich sehe aber auch, daß man des Caroli Mandat und Befehl mir zum Schrecken habe in Druck gehen lassen. Aber Christus lebt! Und wir wollen in Wormbs kommen, allen Pforten der Höllen und Fürsten der Luft zu Trotz. Ich schicke Exemplarien von des Käysers Brief. Andre Briefe habe ich weiter nicht schreiben wollen, bis ich erst selbst gegenwärtig sehe, was zu thun: daß wir den Satan nicht etwa aufblehen, den wir vielmehr zu schrecken und zu verachten willens sind. Machet mir also die Herberge zu rechte. Gehabt euch wohl!

/ Frankfurt. 1521.“6 /


Mit dem Brief des Kaisers meinte Luther die kaiserliche Anordnung vom 10. März 1521, alle Schriften Luthers einzuziehen, da sie mit päpstlicher Bulle indiziert waren. Am 15. April reiste Luther weiter nach Worms.


Der bereits in Worms befindliche Frankfurter Reichstagsvertreter Philipp Fürstenber-ger schrieb vor der Ankunft Luthers an den Rat der Stadt Frankfurt: /„Der Mönch macht viel Arbeit, es möchte ihn ja ein Teil ans Kreuz schlagen, fürchte, er wird ihnen kaum entrinnen. Allein ist zu besorgen, wo es geschähe, er würde am dritten Tage wieder auferstehen.“7


Am 16. April 1521 ging es von Oppenheim nach Worms. Luther wurde begleitet von 100 Reitern, die Franz von Sickingen stellte. Sie sollten Sicherheit geben und demonstrieren, dass die Ritterschaft hinter Luther steht. In Worms wurde Luther groß begrüßt. Als sich sein Wagen der Stadt näherte, kündigten das Trompeten vom Domturm an. Eine Ka-valkade sächsischer Adliger begleitete ihn vom Stadttor zu seinem Quartier. Unterwegs säumten hunderte Anhänger die Straßen. Ein, wenn auch beengtes, Quartier erhielt er im Johanniterhof, wo auch ein Teil der sächsischen Delegation wohnte. Deshalb, und weil hier auch der Reichs-Erbmarschall von Pappenheim residierte, war auch eine gewisse Si-cherheit von Luther gewährleistet. Als Erbmarschälle nahmen die Pappenheimer stell-vertretend für den Kurfürsten zeremonielle Aufgaben bei den Kaiserkrönungen wahr. Es ging also um eine angesehenes Amt.


Am 17. und 18. April wurde die Sache Luthers verhandelt. Schon am nächsten Tag also hatte Luther vor dem Reichstag zu erscheinen. Was geschehen sollte, erfuhr Luther nicht; es wurde auch erst am Morgen dieses Tages festgelegt. So betrat Luther in Be-gleitung Ulrich von Pappenheims und des Reichsheroldes Kaspar Sturm den Sitzungs-saal. Luther erwartete, dass er mit unvoreingenommenen Männern über seine bean-standeten Lehrsätze disputieren solle. Doch es kam anders. Für den Kaiser sprach der kurtrierische Rat Johann von der Ecken, der Luther lediglich fragte, ob die auf einem Tisch liegenden Schriften von ihm stammten und ihn gegebenenfalls zum Widerruf seiner Schriften aufforderte. Hierauf intervenierte Rechtsbeistand Schurf und verlangte, dass die Titel einzeln verlesen würden. Dann antwortete Luther, dass die Bücher von ihm sei-en, er sich aber außerstande sehe, über den Widerruf zu entscheiden. Denn diese /„sach betreff gottes wort, das das allerhohste ding im himmel und auf erden sei“.8 Und er wolle nicht in Christi Urteil fallen, der „/gesagt hat: wer sich mein schemt auf erden, des werd ich mich schemen vor meinem himmlischen vatter und seinen engeln“.9 Nach einer Be-ratungspause machte ihm der Sprecher des Kaisers Vorhaltungen, dass er als Einzelner beanspruche, die Wahrheit zu wissen. Bedenkzeit stünde ihm nicht zu, weil er sich hätte denken können, dass er zum Widerruf aufgefordert wird. Aber der Kaiser gewähre ihm aus Gnade eine Frist bis zum nächsten Tag. Dabei verhielt Luther sich wohl eher in sich gekehrt und sprach leise. Deshalb war für viele sein Auftritt enttäuschend, insbesondere für den Kurfürsten. Und so mancher machte sich Sorgen im Hinblick auf den folgenden Tag. Luther allerdings war zufrieden mit sich. Und es sollte noch etwas anderes bedacht werden. Luther war trotz seiner Erfolge in der Öffentlichkeit immer noch der bescheiden lebende, kleine Mönch in dem beschaulichen Städtchen Wittenberg. Nun musste er auf einmal vor ganz anderem Publikum sprechen, und das als Angeklagter. Deshalb hatte es auch Beratungen mit Kanzler Brück gegeben, der Luther von seiner Kenntnis der Situ-ation und der Personen her Ratschläge gab:

  1. B. solle er nicht rechthaberisch oder gar aufbrausend auftreten, aber

auch nicht furchtsam. So begann Luther auch am nächsten Tag mit den Worten: „so ich mich irgendwie nicht nach Hofgebrauch benehmen würde, so haltet es mir zu gnaden, da ich nicht zu Hofe, sondern im Kloster erzogen bin.“ ** Dann cha-rakterisierte er seine Schriften und schloss mit den Worten: „/Wenn ich nicht durch das Zeugnis der Heiligen Schrift oder durch klare Vernunftsgründe überzeugt und überwunden werde, so bleibe ich überwunden durch die von mir angeführten Schriftstellen, und mein Gewissen bleibt im Worte Gottes gefangen, und ich kann, und ich will nicht widerrufen, da es beschwerlich, ungut und gefährlich ist, gegen das Gewissen zu handeln. Gott helfe mir, Amen!“/ Das viel zitierte „Hier stehe ich, ich kann nicht anders“ fiel nicht.


Luther selbst erinnerte sich 1540 an das Geschehen in Worms so: „Ich fuhr damals auf einem offenen Wagen in der Kutte in Worms ein. Alles rannte auf die Straße. Jeder wollte den Mönch Martin Luther sehen. Ich fuhr zur Herberge von Kurfürst Friedrich. Aber dem Kurfürsten war es gar nicht wohl in seiner Haut, daß ich nun doch nach Worms gekommen war. Die papsttreuen Kräfte bemühten sich, daß man die offizielle Zusage zurücknehme, die mir für eine sichere An- und Abreise gegeben war. Dagegen setzten sich aber Pfalzgraf Ludwig von Rhein und Kurfürst Friedrich energisch zur Wehr.

Am nächsten Tag mußte ich gegen sechs Uhr abends auf dem Reichstag erscheinen. Der Kanzler des Bischofs von Trier, Doktor Ecken, eröffnete die Verhandlung: >Martinus, kannst du bestätigen, daß diese Bücher von dir geschrieben worden sind?< Da lagen alle meine Schriften auf einer Bank. Ich wollte gerade >ja< sagen, als der Wittenberger Jurist Hieronymus Schurf laut in die Reichsversammlung hineinrief: >Die Titel sollen verlesen werden!< Das geschah. Und tatsächlich – die Bücher waren alle von mir. Dann redete ich: >Allergnädigster Kaiser, gnädige Fürsten und Herren! Es geht um eine überaus wichtige Sache. Jetzt gleich kann ich mich meiner Schriften wegen nicht verantwor-ten. Ich bitte um Bedenkzeit.< Das wurde mir bewilligt. Als ich am nächsten Tag wieder vor den Reichstag gerufen wurde, war der Saal prallvoll. Jeder wollte hören, wie ich mich verantworte. Ich wurde aufgefordert und begann: >Allergnädigster Kaiser, gnädige Kurfürsten, Fürsten und Herren! Die Bücher, die man mir gestern vorgelegt hat, sind von mir. Darunter befinden sich theologische Schriften, die die Botschaft der Heiligen Schrift entfalten. Dazu bekenne ich mich ohne Einschränkung. Es steht nichts Unrechtes darin. Eine zweite Gruppe sind Streit-schriften. Darin habe ich mich mit dem Papst und meinen Gegnern auseinandergesetzt. Ich bin bereit zu ändern, was als unrecht erwiesen wird. Die dritte Gruppe meiner Bücher sind Schriften, in denen ich die christliche Lehre erörtere, und zwar in der akademisch üblichen Form. Ich will dazu stehen. Geschehe, was der liebe Gott will.<

/Nach meiner Rede wurde ich von zwei Geleitspersonen hinausgeführt. Sofort wurde es unruhig im Saal. Ob man mich gefangen nehme, riefen einige Adlige. Aber ich beruhigte sie: >Man geleitet mich nur.< So kam ich wieder in meine Herberge. Vor den Reichstag wurde ich nicht mehr gerufen.“10


Wieder einen Tag später, am 19. April, antwortete der Kaiser in der Versammlung u.a. mit diesen Worten:


„/Ihr wißt, dass ich abstamme von den allerchristlichsten Kaisern der edlen deutschen Nation, von den katholischen Königen von Spanien, den Erzherzögen von Österreich, den Herzögen von Burgund, die alle bis zum Tode getreue Söhne der römischen Kirche gewesen sind. Sie haben die heilige, katholische Religion hinterlassen, in der ich lebe und sterbe. So bin ich entschlossen, festzuhalten an allem, was seit dem Konstanzer Konzil erreicht ist. Denn es ist sicher, dass ein einzelner Mönch irrt, wenn er gegen die Meinung der ganzen Christenheit steht, da sonnst die Christenheit 1000 Jahre oder mehr geirrt haben müsste./

Deshalb bin ich entschlossen, in dieser Sache alle meine Königreiche und Herrschaften, Freunde, Leib und Blut, Leben und Seele einzusetzen. Denn das wäre eine Schande für uns und für Euch, Ihr Glieder der edlen deutschen Nation, wenn in unserer Zeit durch Nachlässigkeit auch nur ein Schein der Häresie und Beeinträchtigung der christlichen Religion in die Herzen der Menschen einzöge. Nachdem wir gestern die Rede Luthers hier gehört haben, sage ich Euch, dass ich bedauere, so lange gezögert zu haben, gegen ihn vorzugehen. Ich will ihn ihn nie wieder hören. Er habe sein Geleit, aber ich werde ihn fortan als notorischen Ketzer betrachten und hoffe, dass Ihr als gute Christen gleichfalls da Euere tut.“/^{[fn:11]/} // Damit überraschte er auch sein Umfeld. War doch diese Ansprache von ihm ganz allein und ohne seine Räte formuliert worden.


Im Grunde standen sich damit zwei Bekenner gegenüber. Hier der das Bestehende verteidigende Kaiser, der sich dabei auf Tradition der Kirche und seiner Vorgänger beruft. Da der Reformator, für den das an der Bibel orientierte Gewissen die einzige Richtschnur ist. Der eine vertritt eine Kirche, in der das einmal für richtig Gehaltene und die durch die Kurie gestaltete Kirche als Institution sakrosankt sind. Der andere will eine Kirche, die „semper reformanda“ ist. Den Bogen zu Gegenwart will ich nicht schlagen. Keiner von beiden, will nachgeben. So gilt in Worms, was der Kaiser bereits verkündet hat.


Wer nun meint, damit sei die Angelegenheit erledigt und Luther könne abreisen, der täuscht sich jedoch. Am Nachmittag kamen die Kurfürsten zusammen und beschlossen mit vier zu zwei Stimmen gegen die Kurpfalz und Sachsen, dass sie der Entscheidung des Kaisers beipflichten. Da dies nicht einstimmig geschah, hatte der Beschluss aber aufschiebende Wirkung. Wiederum einen Tag später, am 20. April, teilte der Mainzer Kurfürst Albrecht dem Kaiser jedoch mit, dass er es für richtig halte, noch einmal mit Luther zu verhandeln. Der Kaiser wollte dem nicht folgen. Aber die Stände waren eben-falls anderer Auffassung als der Kaiser und schrieben an die „Heiligste Majestät! Unüberwindlicher Kaiser!“ als „Kurfürsten, Fürsten und Stände des Heiligen Reiches“. Sie schlossen sich dem Mainzer an und bezogen sich auf Luthers Aussage, dass er sich belehren lasse, wenn man ihm einen Irrtum nachweise. So gab es vom 22. bis 25. April 1521 noch einmal verschiedene Verhandlungen mit und über Luther. Luther war beim Erzbischof von Trier, der ihn bat einzulenken. Teilnehmer dieses Gespräches waren der Kurfürst von Brandenburg, Herzog Georg von Sachsen, Bischöfe und der Deutschmeister. Luther blieb bei seiner Position. Dann gab es ein Gespräch mit dem Kanzler von Baden – mit dem gleichen Ergebnis. Es folgte ein weiteres Gespräch mit dem Kurfürsten von Trier, wobei zu bemerken ist, dass dieser Luthers Veröffentlichungen nicht ganz ohne Wohl-wollen sah. Es folgte ein langes Gespräch mit Johann Dobneck gen. Cochläus, Dechant des Liebfrauenstifts, Luthergegner und überzeugt davon, Luther überreden zu können. Schließlich suchte der Kanzler von Baden Luther noch einmal auf. Aber Luther blieb standhaft bei seiner Position.


Der Kaiser hat dann mit einem Edikt vom 26. Mai, aber gegeben am 8. Mai 1521, die Acht über Luther ausgesprochen. In einem ersten Teil wurden Luther und seine Anhän-ger verdammt, in einem zweiten Teil die Buchhändler unter Aufsicht gestellt. Kurfürst Friedrich protestierte sofort. Doch das kaiserliche Edikt wurde dem Kurfürstentum Sachsen gar nicht förmlich zugestellt, trat also auf dessen Territorium nicht in Kraft. Trotzdem musste Luther sein Leben lang mit der Acht leben, mit der Gefahr, dass irgendwo irgendwer ihm das Leben nimmt. Er wird kursächsischer Territorium nicht mehr verlassen. Muss man aus diesem Blickwinkel vielleicht auch viele markige Worte an und über seine Gegner (wie den Papst) oder Menschen, von denen er enttäuscht war (wie die Juden) verstehen?


Am 26. April verließ Luther Worms und kehrte am 27. April wieder in Frankfurt ein. Hier verfasste er den bekannten Brief an seinen Freund Lucas Cranach d. Ä.


„/Dem fursichtigen Meister Lucas Cranach, Maler zu Wittenberg, meinem lieben Gevattern und Freunde./

Jesus.

Meinen Dienst! Lieber Gevatter Lucas, ich segne und befehl Euch Gott. Ich laß mich eintun und verbergen, weiß selbst noch nicht wo, und wiewohl ich lieber hätte von den Tyrannen, sonderlich von des wütenden Herzog Georgen zu Sachsen Händen den Tod erlitten, muß ich doch guter Leute Rat nicht verachten, bis zu seiner Zeit. Man hat sich meiner Zukunft zu Worms nicht versehen, und wie mir das Geleit ist gehalten, wisset Ihr alle wohl aus dem Verbot, das mir entgegen kam. Ich meinet, Kais. Maj. sollte ein Doktor oder fünfzig haben versammelt und den Mönch redlich überwunden. So ist nichts mehr hie gehandelt denn so viel: Sind die Bücher dein? Ja! Willst du sie wider-rufen oder nicht? Nein! So heb dich! O wir blinden Deutschen, wie kindisch handeln wir und lassen uns so jämmerlich die Romanisten äffen und narren! Sagt meiner Gevattern, eurem, lieben Weib, meinen Gruß, und daß sie sich dieweil wohl gehabe. Es müßten die Jüden einmal singen: Jo, Jo. Der Ostertag wird uns auch kommen, so wöllen wir dann singen Alleluia. Es muß eine kleine Zeit geschwiegen und gelitten sein. Ein wenig, so sehet ihr mich nicht, und aber ein wenig, so sehet ihr mich, sprach Christus. Ich hoff, es soll jetzt auch so gehen. Doch Gottes Wille als der allerbeste geschehe hierin, wie im Himmel und Erden. Amen….

Ade! Hiemit allesamt Gott befohlen, der behüt euer aller Verstand und Glauben in Christo vor den römischen Wölfen und Drachen mit ihrem Anhang. Amen.

Zu Frankfurt am Main. Sonntags Cantate 1521. D. Martinus Luther.“/^{[fn:12]/}


Hierin klingt an, dass Luther gehofft hatte, dass er seine Theologie verteidigen müsse und könne, aber nur gefragt wurde, ob er der Verfasser bestimmter Schriften sei und ob er diese widerrufen wolle. Der Brief ist aber auch deshalb interessant, weil er das Geheimnis seiner Entführung ausplaudert und weil damit erwiesen ist, dass dieser länger geplant war und er davon wusste.


Als sich Luther am 4. Mai 1521 in der Nähe von Eisenach befand, ereignete sich die Entführung auf die Wartburg. Darüber ist viel geschrieben worden. Die Zielsetzung war klar: man wollte Luther zunächst zu seiner eigenen Sicherheit aus der Öffentlichkeit nehmen. Ebenso klar ist, dass Kurfürst Friedrich der Weise nichts davon wissen sollte. Er weilte ja noch in Worms und sollte ehrlich auf die zu erwartenden Fragen antworten können, dass er davon nichts wüsste. Wer waren also die Verantwortlichen? Eigentlich kommen nur Privatsekretär Spalatin und Kanzler Brück in Betracht, zwei Vertraute des Kurfürsten, denen er im Zweifel das wohl auch nicht verübeln würde. Brück hatte auch die Macht dazu. Aber es gab noch einen Aspekt. Im Kurfürstentum Sachsen regierten eigentlich die zwei Brüder Friedrich und Johann. Friedrich war Kurfürst und Johann Herzog. Friedrich stand dem nordöstlichen Teil des Kurfürstentums vor, Johann von Wei-mar aus dem südwestlichen Teil. Friedrich blieb Katholik, wohl bis zu seinem Tod. Jo-hann hing der Reformation an und folgte 1525 seinem Bruder als Kurfürst. Beide Brüder waren eng verbunden und handelten weithin einvernehmlich. Also geschah der Überfall in Johanns Territorium, und Luther hielt sich dann auf der Wartburg in ebenfalls diesem Territorium auf. Es ist kaum denkbar, dass ein so vorsichtiger Mann wie Gregor Brück hier hinter dem Rücken Johanns agiert hätte. Aber solche Überlegungen sind Speku-lation. Immerhin eröffnen sie die Möglichkeit, dass Johann ein weiterer wichtiger Förde-rer der Reformation schon zu dieser Zeit und nicht erst während seiner Regentschaft war.


Vom 4. Mai 1521 bis 1. März 1522 war Luther dann auf der Wartburg. Es war eine un-wahrscheinlich produktive Zeit. Außer der Übertragung des Neuen Testaments ins Deut-sche verfasste er noch verschiedene andere Schriften:


Auslegung des 68. Psalms - Das Magnificat - Von der Beicht, ob die der Papst habe zu gebieten - Vom Mißbrauch der Messe - Ein Urteil über die Möchsgelübde - Gegen den päpstlichen Bann, „Bulle vom Abendfressen des allerheiligsten Herrn, des Papstes (Sein Maul ist voll Fluchens, Trügens und Geizes).“


Mehr als 40 Flugschriften und Briefe gingen hinaus, u.a. an Erzbischof Albrecht von Mainz: „Euer Kurfürstliche Gnaden wollen das arme Volk unverführet und unberaubet lassen, sich als einen Bischof, nicht als einen Wolf erzeigen“. Dessen Antwort: den Brief „meines lieben Herrn Doctors empfangen, gelesen und zu Gnaden und allem Guten ange-nommen“ will /„dergestalt halten und erzeigen, als einem frommen geistlichen und christli-chen Fürsten zustehe.“/Und das alles nicht nur als Teil seines Kampfes gegen den Teufel, den er überall witterte, wo jemand etwas ihm in den Weg stellte.


So ganz nebenbei leistete er einen kaum zu überschätzenden Beitrag zur modernen deutschen Sprache. Das begann damit, dass er nicht eine wortwörtliche Übersetzung des Neuen Testaments ins Deutsche vorlegte (davon gab es schon einige), sondern eine sinngemäße Übertragung.


„/Man muß nicht die Buchstaben in der lateinischen Spra-che fragen, wie man soll deutsch reden, sondern man muß die Mutter im Hause, die Kinder auf der Gasse, den gemeinen Mann auf dem Markt darum fragen und den-selben aufs Maul sehen, wie sie reden, und darnach dolmetschen, so verstehen sie es und merken, daß man deutsch mit ihnen redet.“/


Zwei Beispiele für wörtliche Übersetzung und Luthers Übertragung sind;


Ps. 50, 15:

„Anruf mich am Tage des Trübsals und ich erlös dich und du ehrst mich.“

„Rufe mich an in der Not, so will ich dich erretten und du sollst mich preisen.“


Matth 12, 34:

„Aus dem Überfluß des Herzens spricht der Mund.“

„Wes das Herz voll ist, des geht der Mund über.“


Andere Beispiele sind Stabreime, wie sie die Minnesänger verwendet hatten, und neue Redewendungen:


Land und Leute, Joh. 11, 48 - Dornen und Disteln, 1. Mose 3,18 - Zittern und Zagen, Markus 14, 33, müde und matt, Jes. 40, 28.


Ich komme damit zum Ende. Der Reichstag in Worms war ein einschneidendes poli-tisches Ereignis. Der Blick auf ihn konzentriert sich gerne auf die beiden Auftritte Luthers vor Kaiser Karl V. Ich wollte zeigen, was für ein mühsames Ringen um die Lösung eines großen Konflikts mit ihm verbunden war.



Im März des Jahres 2021

Fußnoten:

1

Steitz, Heinrich, Martin Luther auf dem Reichstag zu Worms. Frankfurt a. M. 1971, S. 37.

2

Steitz, S. 49 f.

3

Steitz, S. 55.

4

Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier.

5

Zitate in diesem Absatz bei Schilling, Martin Luther, Rebell in einer Zeit des Umbruchs, 2. Aufl. München 2012, S.208, 210.

6

Nach Dechent, Kirchengeschichte I, S. 78.

7

Nach Dechent, Kirchengeschichte I, S. 77 f.

8

Schilling, S. 219.

9

Ebd.

10

Hans Meywe, Luther,Gütersloh 1982, S. 92 f.